Wie ein IV-Bezüger wegen eines Lächelns seine Rente verlor

Er arbeitete 30 Jahre als Chauffeur. Dann bekam Herr Nikolic Rückenprobleme und erhielt schliesslich eine ­Invalidenrente – bis die IV ihn observieren liess.

Wir zeigen hier das Haus der CVP-Nationalrätin Ruth Humbel in Birmenstorf AG. Aus Gründen.*

Es war ein Lächeln, welches das Leben von Herrn Nikolic (Name geändert) auf den Kopf stellte. Detektive hatten den IV-Bezüger dabei gefilmt, wie er Auto fährt, am Auto werkelt, sich mit Freunden trifft und eben: lacht. Die TagesWoche konnte die Fotos einsehen, Momentaufnahmen aus Nikolics Leben.

Das freundliche Grüssen, sein Lächeln, war einer der Gründe, warum die IV ­Nikolic die Monatsrente von rund 1000 Franken strich. Und nicht nur das: Nikolic muss alles zurückzahlen, was er zwischen 2014 und 2016 angeblich zu Unrecht erhielt. Rund 23’000 Franken.

Nikolic klingt am Telefon verzweifelt: «Wie soll man mit 58 Jahren noch eine ­Stelle kriegen?» Nun zahlen die Söhne den Lebensunterhalt für ihn und seine Frau.

Fotos, Videos, Protokolle

Die Leidensgeschichte des Herrn Nikolic beginnt vor etwa acht Jahren. Nach 30 Jahren Arbeit als Chauffeur bekommt er Rückenprobleme und wird operiert. Danach sei es ihm noch schlechter gegangen, notiert ein Mediziner in einem der vielen Gutachten, die daraufhin geschrieben werden. Ein Bein kann Nikolic nach der Therapie kaum mehr bewegen. Ein Psychiater, der ein zweites Gutachten schreibt, stellte bei Nikolic psychische Probleme fest. Konkret: eine «dissoziative Bewegungsstörung mit teilweise bewusster Aggravation».

Dissoziative Bewegungsstörung – das heisst, dass Nikolic sein Bein aus psychischen Gründen nicht mehr bewegen kann. Eine Aggravation bedeutet, dass der Patient ein bestehendes Symptom pointierter darstellt, als es medizinisch nachweisbar ist.

Hier der Carport neben dem Haus der CVP-Nationalrätin Ruth Humbel in Birmenstorf AG.*

Das heisst nicht unbedingt, dass Nikolic simuliert. Die Aggravation kann grundsätzlich mit einer Schmerzstörung zusammenhängen oder auch mit der Situation, wenn der Patient vor dem IV-Gutachter sitzt und vor lauter Nervosität sein Leiden überbetont. Jedenfalls kann eine Aggra­vation dazu führen, dass jemand keine ­IV-Rente bekommt – muss es aber nicht.

Bei Nikolic kommt der Psychiater zu dem Schluss, dass das Leiden grösstenteils real ist. Seine Empfehlung: 50 Prozent arbeitsunfähig. Dieses Gutachten führt dazu, dass die IV-Stelle Basel-Stadt Nikolic ab 2011 eine halbe IV-Rente zuspricht.

Die Nikolics ahnen nicht, dass in dem Auto, das häufig vor dem Haus parkt, Detektive sitzen.

Kurz nach dem Entscheid ziehen die Nikolics aus der Stadt aufs Land, das Dossier landet nun bei der IV-Stelle Baselland. Hier wird der Fall neu beurteilt: Ein Sachbearbeiter liest den Begriff «bewusste Aggravation» in den medizinischen Gutachten und wird misstrauisch. Die IV-Stelle leitet eine Observation ein.

Die Nikolics ahnen nicht, dass im Auto, das häufig vor dem Haus parkt, Detektive sitzen, die Videos machen und Protokoll führen. Frau Nikolic sagt, ihr sei zwar ein Auto aufgefallen, «doch ich dachte, es handle sich vielleicht um Freunde der Nachbarskinder. Das sind Teenager.»

Das Paar wird in zwei Phasen während 13 Monaten intensiv überwacht. Die  Detektive fotografieren Nikolic in seinem Garten, bei Alltagstätigkeiten, verfolgen ihn mit dem Auto. Teilweise observieren sie ihn über acht Stunden am Stück.

Eine Überwachung, wie Nikolic sie ­erlebte, ordnen viele Versicherungen an. Praktisch alle führen Observationen durch – aber nur als «ultima ratio», wie  ­einige Versicherungen gegenüber der ­TagesWoche angeben.

 Observationen sind teuer

Die IV überwacht am meisten. Bei ihr gibt es auch sehr viele Leistungsbezüger. In 270 Fällen führte die IV Im Jahr 2016 schweizweit Observationen durch. Bei 180 Fällen stellte sie einen Missbrauch fest, also bei zwei von drei observierten Versicherten.

2016 gab die IV acht Millionen Franken zur Missbrauchsbekämpfung aus. Dazu gehören nicht nur Observationen, sondern auch andere Mittel zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen. Laut eigenen ­Angaben spart die Versicherung damit 11,7 Millionen Franken pro Jahr. Hochgerechnet auf die teilweise langen Bezugszeiten seien es aber Einsparungen von rund 178 Millionen Franken, die die IV durch die aktive Bekämpfung von Missbrauch erziele. Die Observationen allein würden 1,3 Millionen Franken kosten und hochgerechnet 60 Millionen einsparen, schreibt die Geschäftsstelle der IV-Stellen-Konferenz auf Anfrage.

Private Versicherungen wie Baloise, Mobiliar, Sympany und Axa führen nur wenige Observationen durch – zwischen einem halben bis vier Dutzend pro Jahr. Die Versicherungen lassen sich die Observationen einiges kosten. Die Mobiliar etwa spricht von 1500 Franken pro Tag. Die Einsparungen und der präven­tive Effekt seien aber gewaltig, sagen die erwähnten Versicherungen unisono.

Das ist der Briefkasten von SVP-Nationalrat Thomas de Courten an seinem Haus in Rünenberg BL.*

Im Fall Nikolic ist die Kosten-Nutzen-Rechnung hingegen kaum positiv. Nikolic wurde effektiv an 15 Tagen überwacht. Nimmt man die von der Mobiliar angegebenen Kosten als Massstab, so dürfte dies rund 22’500 Franken gekostet haben. Demgegenüber steht der Betrag von 23’000 Franken, den Nikolic laut IV zu Unrecht erhielt und deshalb zurückzahlen muss.

Der juristische und administrative ­Zusatzaufwand, den die IV im Fall Nikolic leisten musste, kommt noch dazu.

Neue Diagnose: «Simulation»

Nachdem die Detektive 2015 ihre Arbeit abgeschlossen hatten, gab die IV ein neues Gutachten in Auftrag. Zwei Ärzte kamen erneut zu dem Befund, dass Nikolic nur eingeschränkt arbeiten könne. Leichte bis mittelschwere Arbeiten seien trotz wiederkehrender Depression und erheblicher Rückenprobleme möglich. Nikolic könne in seinem Zustand 80 Prozent ­arbeiten, also mehr, als die Gutachter vier Jahre zuvor festgestellt hatten.

https://tageswoche.ch/?p=1641859

Die Gutachter wussten nichts von der Überwachung, als sie ihren Bericht schrieben. Erst danach informierte die IV-Stelle Baselland die Ärzte darüber.

Sie konnten sich die Videos ansehen, wie Nikolic offenbar stundenlang Auto fuhr, wie er sich über das Auto bückte, ohne Hinken lief, sich mit Freunden bei einer Tankstelle traf und eben: lachte.

Die Symptome der Lustlosigkeit und häufigen Traurigkeit, die Nikolic angab, stünden im Gegensatz zu den Videos, schlussfolgern die Gutachter. Ausserdem: Bei der Untersuchung habe sich Nikolic nur «langsam und kleinschrittig vorwärts bewegt», ganz anders als auf dem Video der Detektive. Klarer Fall von «Simulation», befinden die zwei Gutachter 2016 nach Einsicht der Videos, nur wenige Monate nachdem sie die alte Diagnose bestätigt hatten.

«Ich habe nie gelogen, ich habe den Ärzten immer die Wahrheit gesagt. Aber jetzt fühle ich mich wie ein Krimineller.»

Die IV nimmt diese neuesten Gutachten zum Anlass, gegen den IV-Rentner vorzugehen. Nikolics Zustand habe sich gebessert, das hätte er der IV längst melden müssen.

Herr Nikolic versteht die Welt nicht mehr. Er sagt: «Ich habe nie gelogen, ich habe den Ärzten immer die Wahrheit gesagt.» Manchmal sei es ihm besser, manchmal schlechter gegangen. «Aber jetzt fühle ich mich wie ein Krimineller.» Und seine Frau fragt sich: «Darf man nie Bekannte treffen, freundlich sein und lächeln, wenn man eine Depression hat?» Sie ist enttäuscht: «30 Jahre lang hat mein Mann gearbeitet. Nie war er arbeitslos und nur zwei Mal eine Woche lang krank. Und nun braucht er die Hilfe vom Staat und wird behandelt, als wäre er nichts, als hätte er nichts geleistet, nichts gearbeitet.»

Nikolic sucht Hilfe bei einem Anwalt, der seit zehn Jahren Fälle wie seinen be­arbeitet. Jan Herrmann, Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht in Basel, erhebt für seinen Mandanten Beschwerde am Kantonsgericht Baselland.

Doch das Gericht lehnt die Beschwerde ab. Es folgt den neuesten Gutachten, in denen von «Simulation» die Rede ist. Die Überwachung von Nikolic sei zudem gerechtfertigt gewesen. Das Interesse der Versicherung sei «ganz eindeutig höher zu gewichten» als das Interesse von Herrn Nikolic an einer unbehelligten Privatsphäre. Das geht aus dem Urteil vom Dezember 2017 hervor, das der TagesWoche vorliegt.

War die Überwachung verhältnismässig oder nicht? Diese Frage will Herrmann nun vom Bundesgericht beantwortet wissen. Für ihn ist klar: Der Fall Nikolic zeigt exemplarisch, wie beliebig Observationen angeordnet werden.

Für den Anwalt zeigt der Fall exemplarisch, wie beliebig Observation angeordnet werden kann.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellten die Versicherungen 2017 ihre Observationen ein. Ohne gesetzliche Grundlage dürfe nicht überwacht werden, hielt das Strassburger Gericht fest.

Neues Gesetz im Eiltempo

Also legten sich Parlament und Versicherungslobby ins Zeug und entwarfen im Eiltempo ein neues Gesetz. Dieses geht so weit, dass Versicherte mithilfe von GPS-Trackern verfolgt werden dürfen – allerdings nur mit richterlicher Genehmigung.

Laut Herrmann gibt es insbesondere zwei heikle Punkte an diesem Gesetz. Da ist zum einen der Anfangsverdacht, der für eine Observation vorhanden sein muss. Gemäss Gesetzesentwurf sollen «konkrete Anhaltspunkte» reichen, um einen Leistungsbezüger observieren zu lassen.

Gemäss Herrmann ist diese Formulierung aber viel zu schwammig und sie «öffnet Tür und Tor für übermässige Observationen». Genau das sei auch im vorliegenden Fall passiert. «Bei Herrn Nikolic lag kein gültiger Anfangsverdacht vor.» Das zeige die Tatsache, dass die baselstädtische IV-Stelle in Kenntnis der Aggrava­tion, die gerade Ausdruck einer psychischen Krankheit sein kann, eine halbe Rente zugesprochen habe. «Das bedeutet, dass die Aggravation den Anspruch auf eine Rente im Fall Nikolic nicht ausschloss. Es gab also gar keinen Verdacht auf Betrug.»

Trotzdem sah die IV-Stelle Baselland, die sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zum Fall äussern will, Anlass für eine Observation. Und das unverzüglich, als erste Amtshandlung.

Grundstimmung des Misstrauens

Hermann findet, die Sozialversicherung müsse erst weniger einschneidende Abklärungen in Auftrag geben, bevor sie observiert. Also etwa ein neues medizinisches Gutachten machen, bevor der Detektiv eingesetzt wird. «Das ist hier nicht erfolgt», erklärt Herrmann. Das zeige, was passiere, wenn die Sozialversicherungen selber Observationen anordnen dürfen.

Auch dieser Punkt im Gesetz sorgt für Kritik: Gegner argumentieren, es widerspreche der Gewaltenteilung, wenn Versicherungen Privatdetektive anheuern. Sie fordern, dass ein Richter seine Einwilligung geben muss. Laut Herrmann zeigt sich im Fall Nikolic, wieso das nötig ist: «Ein Sachbearbeiter ist bei solchen juristisch und psychiatrisch heiklen Sachverhalten nicht ausreichend kompetent, die Verhältnismässigkeit der Observationsmassnahme richtig einzuschätzen. Ein Richter hätte einer Observation in Nikolics Fall nie zugestimmt, da keinerlei Hinweise auf einen Betrug vorlagen, die einen derart einschneidenden Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt hätten.»

In diesem Haus in Stellen wohnt BDP-Nationalrat Lorenz Hess.*

Herrmann sieht noch einen zweiten problematischen Punkt im vorliegenden Fall. Aus Sicht des Anwalts hat die Observation gar keinen Betrug aufgedeckt, obwohl die IV das jetzt so darstellt. Denn ­Nikolic habe zum Zeitpunkt der Überwachung eine halbe Rente erhalten, keine ganze. Arzt und Psychiater attestierten ihm von Anfang an, er könne halbtags eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit ausüben und entsprechend wurde Nikolic von Beginn weg als 50 Prozent arbeitsfähig für solche Arbeiten eingeschätzt. Was man auf den Observationsbildern sieht – Auto fahren und reparieren, Bekannte treffen –, war ihm aufgrund dieses Gutachtens absolut erlaubt. «Aufgrund dieses Materials zu sagen, er habe seine Meldepflicht verletzt, ist hanebüchen.»

Herrmann sagt weiter: «Es herrscht bei den Sozialversicherungen heute eine Grundstimmung des Misstrauens, die jeder versicherten Person entgegenschlägt. Mit der neu geschaffenen Möglichkeit, ­jeden beinahe nach Belieben zu obser­vieren, schiesst man massiv über das Ziel hinaus.»

Diese Atmosphäre des Misstrauens, die nimmt auch Herr Nikolic wahr: «Darf ich Bekannte nicht mehr freundlich grüssen, weil ich eine Depression habe? Darf ich niemanden mehr anlächeln?»

https://tageswoche.ch/politik/unterstuetzen-sie-das-referendum-so-gehts

*Für die Bebilderung der TagesWoche-Artikel-Serie über das Spitzelgesetz und das Referendum dagegen haben wir die Privathäuser der Nationalräte Ruth Humbel (CVP), Lorenz Hess (BDP) und Thomas de Courten (SVP) ausgespäht. Humbel und Hess zählen zu den eifrigsten Fürsprechern der Schnüffelbewilligung, der Baselbieter de Courten präsidiert die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die das Gesetz vorgespurt hat. Lobbyistin Humbel ist Vizepräsidentin der Kommission.

Wir haben Fenster und Vorgärten fotografiert, haben uns auf die Lauer gelegt. Entstanden ist ein kleiner Nachhilfeunterricht in Empathie: So fühlt sich das an, wenn man unter Generalverdacht steht, einem der letzte Rückzugsort genommen wird und das Misstrauen vor nichts haltmacht.

Dossier Schnüffeln ohne Grenzen?

Das im Eilverfahren beschlossene Sozialversicherungsgesetz beschneidet unsere Grundrechte. Wenn wir jetzt handeln, können wir es verhindern.

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