Nach fast acht Jahre dauernden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA) im Fall Behring geht es vorwärts: Die BA hat den Privatklägern mitgeteilt, dass die Untersuchung abgeschlossen ist. Bald dürfte die Anklage-Erhebung gegen Dieter Behring folgen.
Die Parteimitteilung an die Privatklägerschaft erfolgte am Mittwoch. BA-Sprecherin Jeannette Balmer bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Inhaltlich wollte Balmer nichts sagen: „Mehr Angaben dazu machen wir im jetzigen Zeitpunkt nicht.“
Die BA-Sprecherin verwies auf Artikel 318 Strafprozessordnung: Erachtet die Staatsanwaltschaft die Untersuchung als vollständig, so erlässt sie einen Strafbefehl oder kündigt den Parteien mit bekanntem Wohnsitz schriftlich den bevorstehenden Abschluss an und teilt ihnen mit, ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen will.
Gleichzeitig setzt sie den Parteien eine Frist, Beweisanträge zu stellen. Gemäss „NZZ“ läuft die Frist bis 15. August, und die über 1000 Geschädigten erhalten erstmals Einsicht in die Akten.
Schneeballsystem
Dieter Behring wird verdächtigt, Anleger mit hohen Zinsversprechen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben. 2004 brach sein Anlagesystem zusammen. Die BA geht davon aus, dass fast alle vom gescheiterten Basler Financier entgegengenommenen Investorengelder in eine Art Schneeballsystem geflossen sind.
Im Visier der BA stehen neben Behring zehn weitere Personen. Ihnen wird gemäss ihren Tatbeiträgen gewerbsmässiger Betrug oder Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Misswirtschaft sowie Urkundenfälschungen oder Geldwäscherei zur Last gelegt. Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona dürfte frühestens in einem Jahr beginnen.