Die Untersuchung gegen den ehemaligen Luzerner Polizeichef Beat Hensler wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung ist eingestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft machte er sich nicht strafbar, als er ein Video eines prügelnden Polizisten aus einer Strafuntersuchung intern vorführte.
Im Video ist ein Elitepolizist der Luzerner Polizei zu sehen, wie er bei einer Verhaftung im Juni 2013 einen am Boden liegenden Einbrecher mehrfach mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert. Der damalige Polizeikommandant Beat Hensler zeigte das Überwachungsvideo drei Wochen später intern Mitgliedern der Sondereinheit Luchs.
Hensler tat dies ohne die Einwilligung der Staatsanwaltschaft. Das Video war Teil einer Strafuntersuchung gegen den prügelnden Polizisten.
Eine ausserkantonale Staatsanwältin aus Uri kam nun zum Schluss, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Für eine Bestrafung fehle es am erforderlichen Vorsatz, heisst es in der Mitteilung. Hensler sei sich nicht bewusst gewesen, dass er durch die Vorführung eine Amtsgeheimnisverletzung begehen könnte. Im Vordergrund seien für ihn bei der Vorführung primär der Schulungs- und Präventionszweck gestanden.
Der damalige Polizeikommandant Beat Hensler kommentierte das Video, das im August von der SRF-Sendung «Rundschau» publik gemacht worden war, als Einzelfall, der sich nicht wiederholen dürfe.
Nach monatelanger Kritik am laschen Umgang mit gewalttätigen Polizisten verkündete die Luzerner Regierung am 3. Dezember 2013 den vorzeitigen Abgang des Polizeichefs Beat Hensler. Zudem gab sie eine Reorganisation der Polizeiführung bekannt.
Der Regierungsrat zog damit Konsequenzen aus einem externen Gutachten des Berner alt Oberrichters Jürg Sollberger. Dieser konstatierte grundsätzliche Defizite im Arbeits- und Führungsverhalten der Polizeileitung.