Untersuchung zum Tod eines ausgeschafften Nigerianers eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat die Untersuchung zum Tod eines 2010 bei einer Zwangsausschaffung verstorbenen Nigerianers eingestellt. Begründung: Pflichtverletzungen durch das Ausschaffungspersonal könnten „nicht rechtsgenügend belegt werden“.

Herzrhythmusstörungen haben laut der Staatsanwaltschaft Winterthur zum Tod eines 2010 ausgeschafften Nigerianers geführt (Archiv) (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat die Untersuchung zum Tod eines 2010 bei einer Zwangsausschaffung verstorbenen Nigerianers eingestellt. Begründung: Pflichtverletzungen durch das Ausschaffungspersonal könnten „nicht rechtsgenügend belegt werden“.

Für die Staatsanwaltschaft seien die Feststellungen zweier Gutachter überzeugend, wonach Herzrhythmusstörungen zum Tod des Asylbewerbers geführt haben. Diese wiederum seien die Folge davon gewesen, dass das Herz des 29-jährigen Mannes stark vorgeschädigt gewesen sei.

Ausgelöst worden seien die Herzrhythmusstörungen durch die Erregung des Mannes als er sich gegen die Ausschaffung wehrte. Möglicherweise habe auch der zuvor durchgeführte Hungerstreik die Herzprobleme verstärkt. Bei dem Tod sei somit „von einem natürlichen inneren Geschehen auszugehen“.

Beschwerde angekündigt

Viktor Gyöffri, Anwalt der Hinterbliebenen des Ausschaffungshäftlings, kündigte am Freitag eine Beschwerde beim Zürcher Obergericht gegen den Einstellungsbeschluss an.

Er betonte gegenüber der Nachrichtenagentur sda, die beiden medizinischen Gutachten widersprächen sich bei der Diagnose des Herzfehlers. Es müsse deshalb weiterhin davon ausgegangen werden, dass der Stress bei der Ausschaffung und durch den Hungerstreik zum Tod geführt hätten.

Zwei Gutachten

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hatte die Einstellung der Untersuchung bereits Mitte 2011 angekündigt. Damals hatte ein zweites, von der Universität Giessen (D) angefertigtes Gutachten den Befund des Erstgutachtens bestätigt, das vom Zürcher Institut für Rechtsmedizin erstellt worden war.

Beide Gutachten hatten den Tod des Asylbewerbers bei der Zwangsausschaffung im März 2010 auf die Herzrhythmusstörungen zurückgeführt. Das Zweitgutachten schloss einen Zusammenhang zwischen den Abläufen bei der Zwangsausschaffung und dem Tod des Nigerianers aus.

Bei der Ausschaffung gefesselt

Der Mann hatte sich im März 2010 heftig gegen die Ausschaffung gewehrt und war deshalb gefesselt worden. Nach seinem Tod waren die Zwangsausschaffungen nach Nigeria über ein Jahr lang eingestellt worden.

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