UPC Cablecom muss den Jugendfernsehsender Joiz definitiv in ihr analoges Netz aufnehmen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Kabelnetzbetreibers in letzter Instanz abgewiesen. Die Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte UPC Cablecom 2010 verpflichtet, Joiz ins analoge Grundangebot aufzunehmen. Es war zum Schluss gekommen, dass Joiz nationale kulturelle Bedeutung habe, einen besonderen Beitrag zur nationalen Medienlandschaft leiste und damit den sogenannten Must-Carry-Status beanspruchen könne.
Beschränkte Kapazität
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid im vergangenen August. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von UPC Cablecom nun ebenfalls abgewiesen. Der Entscheid aus Lausanne liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung folgt später.
UPC Cablecom hatte ihre Beschwerde ans Bundesgericht damit begründet, dass die Kapazitäten des Fernsehangebots beschränkt seien. Um Joiz aufschalten zu können, müsse zwingend ein etabliertes Programm aus dem Angebot genommen werden.
Eric Zeller, Sprecher von UPC Cablecom, hatte bei Einreichung der Beschwerde die Befürchtung geäussert, dass das Urteil des Bundesgerichts zu einem Grundsatzentscheid werden könnte. Falls Joiz Recht erhalte, würden sich wohl weitere Sender überlegen, den Must-Carry-Status anzustreben.
Seit 2011 im digitalen Netz
Alexander Mazzara, CEO von Joiz, hält in einer Medienmitteilung vom Montag fest, dass das Urteil des Bundesgerichts eine weitere Bestätigung für Joiz darstelle. Es sei zudem ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz.
Auf dem digitalen Netz kann Joiz bereits seit dem 28. März 2011 empfangen werden. Der Sender richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 Jahren. Das Programm enthält unter anderem Musik- und Informationssendungen sowie Talkshows. (Urteil 2C_790/2011 vom 22.3.2012; schriftliche Begründung ausstehend)