Der Ende Januar aus der Sicherheitshaft entlassene Urner Barbetreiber, der in einen Mordversuchsfall verwickelt ist, sitzt wieder hinter Gitter. Er wurde auf Geheiss des Bundesgerichts am Dienstag erneut inhaftiert.
Für das Gericht ist die Verdunkelungsgefahr zu gross. Der Barbetreiber ist unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten vorsätzlichen Tötung angeklagt. Nachdem das Bundesgericht den Fall zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht zurückgewiesen hatte, wurde der Mann im Januar 2015 nach vierjähriger Sicherheitshaft aus dem Gefängnis entlassen.
Das Urner Obergericht hiess damals eine Beschwerde des Beschuldigten gut. Es sah kaum eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.
Das Bundesgericht kam nun zu einem gegenteiligen Schluss. Die Neubeurteilung schliesse nicht aus, dass der Betroffene zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werde. Trotz Kontaktverbot zu den Prozessbeteiligten lasse sich die Verdunkelungsgefahr nicht ausreichend bannen.
Verbindungen ins kriminelle Milieu
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Urner Staatsanwaltschaft gut, wie aus dem am Dienstag veröffentlichen 13-seitigen Urteil zu entnehmen ist. Das höchste Schweizer Gericht hob damit den Haftentlassungsentscheid des Urner Obergerichts auf.
Der Betroffene habe Verbindungen zum kriminellen Milieu, schreibt das Bundesgericht. Er sei bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden und habe gemäss den Verfahrensakten in der Vergangenheit Personen wiederholt mittels Drohungen beeinflusst.
Es müsse damit gerechnet werden, dass der Beschuldigte in der Lage und angesichts der im Falle einer Verurteilung drohenden hohen Strafe auch gewillt sein könnte, die gerichtliche Wahrheitsfindung durch die Beeinflussung von Zeugen zu beeinträchtigen, hält das Bundesgericht fest.
Das Obergericht muss nun das Berufungsverfahren gegen den Mann aufgrund seiner erneuten Inhaftierung vordringlich durchführen. Ein Verhandlungsdatum steht noch nicht fest.
Am Arbeitsort verhaftet
Der Beschuldigte sei am Dienstag an seinem Arbeitsort erneut inhaftiert worden, sagte dessen Anwalt Linus Jaeggi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er sei «total erschüttert» über den Entscheid des Bundesgerichts.
Er verstehe den Urteilsspruch nicht, sagte Jaeggi. Es hätten seit der Freilassung im Januar keine Anzeichen für eine Verdunkelung bestanden. Der Entscheid führe nun dazu, dass das Obergericht wieder unter zeitlichem Druck stehe, ein Urteil zu fällen. Dabei sei die Gefahr gross, dass erneut Fehler passieren würden.
Zwei Fälle
Der Barbetreiber soll im Januar 2010 ausserhalb seines Lokals auf einen Gast geschossen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner Ehefrau in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.
Das Obergericht sprach den Barbetreiber in zweiter Instanz schuldig. Er sollte für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hob das Urteil aber auf. Der Auftragsmörder wurde rechtskräftig zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Bundesgericht hiess in seinem Entscheid zwei Punkte der Beschwerde gut, die die erste Tat betreffen. So darf das Obergericht bei der Neubeurteilung des Falles eine DNS-Spur nicht verwenden, und es muss weitere Anstrengungen unternehmen, um einen Hauptbelastungszeugen ausfindig zu machen.
Der verurteilte Auftragsschütze hatte kürzlich in der SRF-Sendung «Rundschau» erklärt, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen.