Das Urner Parlament hat Massnahmen gegen den Ärztemangel beschlossen. Es stimmte einer Änderung des Gesundheitsgesetzes klar zu und stellte sich hinter die Möglichkeit von Anschubfinanzierungen für Hausarzt-Praxen.
Mit 98 Ärzten pro 100’000 Einwohner hat der Uri schweizweit die tiefste Ärztedichte. Um die medizinische Grundversorgung langfristig sicherzustellen, sprach sich der Landrat am Mittwoch mit 45 gegen 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen für eine Änderung des Gesundheitsgesetzes aus.
Der Regierungsrat kann demnach Förderbeiträge bis 100’000 Franken für Anschub- und Teilfinanzierungen oder 1 Millionen Franken für Darlehen eigenmächtig sprechen. Zu reden gaben im Parlament besonders die Anschub- und Teilfinanzierungen.
Die Fraktionen SP/Grüne, FDP und SVP befürworteten die A-fonds-perdu-Beiträge. Bei der medizinischen Grundversorgung dürfe nicht «geknausert» werden, sagte Landrat Markus Zurfluh (FDP). Petra Simmen (SVP) bezeichnete das neue Gesetz als Chance, um dem zunehmenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Um das Problem zu lösen, brauche es Anreize, sagte Toni Moser (SP).
Anderer Meinung war die CVP-Fraktion. Ihrer Meinung nach sollten Finanzierungen nur dann gesprochen werden, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche führen und keine bestehenden Grundversorger konkurrenzieren würden.
Der Ärztemangel könne nicht mit Geld gestoppt werden, sagte CVP-Landrätin Patrizia Danioth. Ein Rückweisungsantrag der CVP wurde vom Plenum mit 22 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Das letzte Wort zur Anpassung des Urner Gesundheitsgesetzes hat das Volk. Zur Abstimmung kommt die Vorlage voraussichtlich im April 2016.