Die Sperre für 10 Länderspiele und eine Busse von 30’000 Franken für den früheren kroatischen Nationalspieler Josip Simunic wurde zu Recht verhängt. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des Fussballers gegen einen Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofs ab.
Simunic hatte im November 2013 im Anschluss an das WM-Qualifikationsspiel Kroatiens gegen Island in Zagreb Parolen skandiert, die während des Zweiten Weltkriegs vom faschistischen Regime der Ustascha in Kroatien verwendet worden waren.
Die Fifa-Disziplinarkommission ahndete das Vorgehen Simunics. Wegen der Spielsperre durfte er nicht an der Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien teilnehmen.
Der Sportgerichtshof in Lausanne bestätigte den Entscheid der Fifa, und das Bundesgericht hat nun die Beschwerde Simunics dagegen abgewiesen. Er hatte unter anderem die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt. Das Bundesgericht stellte keine Mängel am Verfahren des Sportgerichtshofs fest.