Urteile für Bruderholz-Einbrecher im Hauptpunkt bestätigt

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters des brutalen Bruderholz-Einbruchs vom Oktober 2012 in einem Nebenpunkt gutgeheissen. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes hat es bestätigt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss nun nochmals über den Fall befinden.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters des brutalen Bruderholz-Einbruchs vom Oktober 2012 in einem Nebenpunkt gutgeheissen. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes hat es bestätigt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss nun nochmals über den Fall befinden.

Der Mann brach Ende Oktober 2012 mit einem Komplizen in ein Haus im Bruderholz-Quartier in Basel ein. Aufgrund von ihnen zugetragenen Informationen wussten sie, dass sich im Keller ein Tresor mit Gegenständen im Wert von 100’000 Franken befand.

Entgegen den Erwartungen der Einbrecher war das Haus nicht leer. Die 68-jährige Bewohnerin erwachte und schrie um Hilfe. Der Haupttäter überwältigte die Frau, setzte sich auf deren Rücken und drückte ihren Kopf immer wieder in die Matratze.

Er hörte nicht auf, bis sie ihm den Schlüssel für den Tresor herausgab. Der Mittäter fesselte die Frau und billigte das brutale Vorgehen seines Kollegen.

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte den Haupttäter im Mai wegen versuchten Mordes, gewerbsmässigen Diebstahls und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Achteinhalb Jahre kassierte sein Komplize. Zusammen schulden sie der Frau eine Genugtuung von 25’000 Franken.

Keine Regelmässigkeit

Die Beschwerde des Komplizen hat das Bundesgericht vollumfänglich abgewiesen. Beim Haupttäter haben die Lausanner Richter die Beschwerde bezüglich des gewerbsmässigen Diebstahls gutgeheissen.

Der Straftatbestand setzt voraus, dass ein Täter regelmässig Diebstähle begeht und so einen wesentlichen Teil seines Lebensunterhalts bestreitet. Die deliktische Tätigkeit muss sozusagen wie ein Beruf ausgeübt werden.

Dem Angeklagten wurden jedoch nur drei Taten von August bis Oktober 2012 vorgeworfen. Von einer wurde er freigesprochen, bei der zweiten blieb es bei einem Versuch und dann hatte das Gericht noch den vorliegenden Fall zu beurteilen.

Das Bundesgericht hat das Urteil des Appellationsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückgewiesen. (Urteile 6B_848/2015 und 6B_818/2015 vom 08.02.2016)

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