Urteile wegen Menschenhandels und Prostitution in Schwyz gefällt

Das Strafgericht Schwyz hat zehn Urteile im Fall von Menschenhandel und Prostitution in einer Kontaktbar gefällt. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und tausend Franken Busse verurteilt.

Im Rathaus in Schwyz fand der Prozess statt (Bild: sda)

Das Strafgericht Schwyz hat zehn Urteile im Fall von Menschenhandel und Prostitution in einer Kontaktbar gefällt. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und tausend Franken Busse verurteilt.

Schuldig gesprochen wurden neun Männer und eine Frau. In sechs Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 12 und 32 Monaten gefällt; grösstenteils bedingt bei Probezeiten von zwei respektive drei Jahren. In neun Fällen wurden Geldstrafen gesprochen; die höchste beträgt 256 Tagessätze zu 80 Franken. Dazu kommen in vier Fällen Bussen von 600 respektive 1000 Franken.

Der Fall geht zurück auf Grossrazzien, die im Februar 2007 in Nidau BE und Tuggen SZ durchgeführt wurden – eine der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktion gegen Menschenhandel. 16 Personen wurden verhaftet. Vor dem Schwyzer Strafgericht ging es um die Beteiligten der Bar in Tuggen. Die Anklage spricht von 23 Opfern, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, die dort zwischen November 2006 und Februar 2007 zur Prostitution gezwungen wurden. Auch das Strafgericht hält fest: «Über die Frauen wurde wie Ware verfügt.»

Dass es so lange dauerte bis zum Prozess, ist neben dem komplexen Fall auch auf den langjährigen Schwyzer Justizstreit zurückzuführen. Die Verteidiger der Angeklagten kritisierten denn auch den Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot. Das Strafgericht bejahte diesen Vorwurf und berücksichtigte ihn bei der Strafzumessung: Die Strafen wurden um je ein Viertel gekürzt. Anderseits aber sei er nicht so eklatant, so Verfahrensleiterin Sandra Rieder, dass er eine Einstellung des Verfahrens rechtfertige.

Beim Hauptangeklagten handelt es sich um den Barbetreiber, einen 30-jährigen Türken. Ihn erkannte das Gericht schuldig der mehrfachen Förderung der Prostitution sowie des mehrfachen und gewerbsmässigen Menschenhandels. Bei ihm kam das Gericht auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie von der Anklage gefordert. Verfahrensverzögerung und Wohlverhalten führten jedoch zu einer Reduktion auf 32 Monate, wovon 20 Monate bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben wurden.

Vom Opfer zur Täterin

Ein Sonderfall ist die einzige angeklagte Frau, eine 28-jährige Rumänin. Sie war zuerst ein Opfer, ging dann eine Beziehung zum Hauptangeklagten ein und wurde seine Frau. So wechselte sie die Seiten. Sie war nach Ansicht des Strafgerichtes eine treibende Kraft bei der Rekrutierung armer Mädchen in Rumänien und hat aus eigenem Antrieb gehandelt. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt.

Die Verurteilten stammen aus der Türkei (4), aus Serbien (2), Rumänien, Bulgarien und Libanon (je 1) sowie aus der Schweiz. Der 73-jährige Schweizer war der Vermieter des Lokals in Tuggen. Er unterstützte laut Gericht das System der Kontaktbar und wurde unter anderem der Förderung der Prostitution schuldig befunden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt.

Der 26-jährige Bruder des Hauptangeklagten kam als «Mädchen für alles» verhältnismässig milde davon. Er wurde auch vom Menschenhandel und Förderung der Prostitution freigesprochen. Dagegen wurden ihm eine Reihe von Verkehrsdelikten zur Last gelegt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 157 Tagessätzen zu 60 Franken.

Verjährungen und Freisprüche

Wegen Verjährung wurden diverse Anklagepunkte fallen gelassen, so etwa die Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung sowie gegen die Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung. Von einer Reihe von Vorwürfen – Gewalt und Anstiftung zu Raub – wurden die Angeklagten zudem freigesprochen. Der Hauptangeklagte und vier Mittäter wurden jedoch zur Zahlung von Genugtuungssummen zwischen 2000 und 8000 Franken an drei Opfer verurteilt.

Ob die Urteile angefochten werden, steht noch nicht fest. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung erklärte am Dienstag, man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden. Beim Prozess hatten mehrere Verteidiger die Verletzung des Prozessrechtes und der Strafprozessordnung moniert. Auch wiesen sie die Vorwürfe des Menschenhandels und der unzulässigen Prostitution in der Kontaktbar in Tuggen zurück.

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