US-Behörde verklagt Nestlés Babynahrungs-Marke wegen Werbung

Die US-amerikanische Handelskommission reicht Klage gegen Nestlés Babynahrungs-Marke Gerber ein. Dabei geht es um einen angeblichen Gesundheits-Nutzen des «Good Start Gentle Milchpulvers». Laut Gerber hilft dieses gegen Allergien. Die Handelskommission sieht dies nicht als erwiesen an.

Eine Mutter füttert ihr Baby mit Gerber-Brei (Archiv) (Bild: sda)

Die US-amerikanische Handelskommission reicht Klage gegen Nestlés Babynahrungs-Marke Gerber ein. Dabei geht es um einen angeblichen Gesundheits-Nutzen des «Good Start Gentle Milchpulvers». Laut Gerber hilft dieses gegen Allergien. Die Handelskommission sieht dies nicht als erwiesen an.

Gerber habe nicht genügend Beweismittel, um sagen zu können, dass die «Good Start Gentle Nahrung» das Allergie-Risiko von Babys reduziere, schreibt die Behörde in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Dennoch habe das Unternehmen das Produkt in der Werbung mit der gesundheitsfördernden Wirkung angepriesen. So habe ein Werbeslogan gelautet: «Sie wollen, dass ihr Baby ihre Fantasie hat, ihr Lächeln, ihre Augen, nicht ihre Allergien». Die Handelskommission (Federal Trade Commission, FTC) bezeichnet dies als «trügerisch».

Anderer Meinung ist das Unternehmen selbst: In einer Erklärung vom Donnerstag zeigte sich Gerber «enttäuscht» über das Fazit der US-Behörde. Das Unternehmen beruft sich auf eine «überwältigende Menge an unabhängigen, wissenschaftlichen Beweisen», welche den gesundheitlichen Nutzen belegen würden.

2009 um Erlaubnis gefragt

Im Jahr 2009 hatte Gerber bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA beantragt, das Milchpulver auf diese Art bewerben zu können. Konkret wurde angefragt, ob eine Verknüpfung hergestellt werden dürfe, zwischen der Verwendung des Milchpulvers und einem reduzierten Risiko, einen bestimmten Allergietyp – das Säuglingsekzem – zu entwickeln.

Die Gesundheitsbehörde stimmte diesem Antrag zu, forderte aber, dass Gerber in seiner Kommunikation darauf hinweise, dass es «wenig wissenschaftliche Beweise» für die Wirksamkeit des Milchpulvers gebe.

Die Klage der Handelskommission gegen Gerber wurde nun bei einem Bezirksgericht in New Jersey eingereicht.

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