Yoga-Kurse an einer Grundschule im US-Bundesstaat Kalifornien verletzen nicht die Religionsfreiheit der Schüler. Das hat ein Berufungsgericht in San Diego am Freitag entschieden. Geklagt hatten die Eltern von zwei Schülern aus dem Bezirk Encinitas.
Sie hatten sich darüber beschwert, dass mit den Yoga-Übungen im Sportunterricht ihrer Kinder der Hinduismus und Buddhismus gefördert werde. Darin sahen sie einen Verstoss gegen die im ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung zugesicherte Religionsfreiheit.
Die Klage war bereits in erster Instanz abgewiesen worden, die Kläger legten dagegen aber Berufung ein. Die Berufungsrichterin Cynthia Aaron urteilte nun aber auch, dass die Kurse nichts mit Religion zu tun hätten.
Der Yoga-Unterricht sei «weltlich» ausgerichtet. Es gehe nicht darum, eine Religion zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die Kurse seien daher auch kein Verstoss gegen die US-Verfassung.