Die Steuerabteilung des US-Justizministeriums hat den Schweizer Banken ins Gewissen geredet, am Programm zur Bereinigung des Steuerstreits teilzunehmen. Das Programm sei eine «einmalige Chance», heisst es in einer Mitteilung. Eine Nicht-Teilnahme hingegen sei riskant.
Die Frist für Banken mit unversteuertem Vermögen von amerikanischen Kunden, in das Programm einzutreten, läuft noch bis Ende Dezember. Das Programm befreit solche Banken gegen eine Busse von der Strafverfolgung in den USA.
«Das Programm offeriert Schweizer Banken eine einmalige Chance, eine Lösung in der Frage ihres kriminellen Verhaltens im Offshore Banking finden», wird die zuständige Staatsanwältin Kathryn Keneally in der Mitteilung vom Donnerstag zitiert. Nach dem Verstreichen der Frist am 31. Dezember stehe eine solche Gelegenheit nicht mehr zur Verfügung.
«Täglich wachsendes Risiko»
Banken, die sich bis zum Jahresende nicht bei der US-Justiz melden, stehen laut Keneally vor einem «täglich wachsenden» Risiko, dass Information anderer Banken und reuiger Steuersünder, die auf das Selbstanzeige-Programm eintraten, den Ermittlern Material zur Strafverfolgung in die Hand geben.
Auch läuft ein sogenanntes «John Doe»-Verfahren gegen unbekannte Kunden bei amerikanischen Korrespondenzbanken, die Gelder Schweizer Banken weiterleiteten. «Das Programm ist der beste Weg, einen Schlussstrich unter die Steueraffäre zu ziehen», sagte die Vize-Generalstaatsanwältin.
Drei Kategorien
Im Abkommen, das im August bekannt gegeben wurde, gibt es drei Kategorien von Banken. 14 sind bereits Gegenstand einer Untersuchung – diese Finanzinstitute werden ausserhalb des Programmes behandelt und erwarten harte Bussen.
Jene Banken, gegen die die US-Justiz noch keine Schritte eingeleitet hat, sich aber Steuervergehen mit US-Kunden bewusst sind, bilden die Kategorie 2. Sie sind angehalten, bis am 31. Dezember in Washington eine Bereitschaftserklärung zur Kooperation und Offenlegung einzureichen. Auch sie müssen je nach Umfang der illegalen Tätigkeit mit saftigen Bussen rechnen.
In der Kategorie 3 sind jene Banken, die keine Steuervergehen im US-Business verzeichnen und dies auch festgehalten haben wollen. Sie können sich bei den US-Behörden um einen Brief bewerben, der ihnen garantiert, dass sie kein Ziel amerikanischer Untersuchungen sind. Für diese Banken läuft die Frist bis zum 14. Juli 2014.
Aggressive Strafverfolgung
Keneally weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass sich die USA gemäss dem Abkommen verpflichtet hätten, bis Ende 2013 keine formellen Strafuntersuchungen gegen Schweizer Banken aufzunehmen. Wer aber weiterhin versuche, unversteuertes amerikanischen Vermögen zu horten, habe mit aggressiver Strafverfolgung zu rechnen.
Im letzten halben Jahr wurden zwei Steuersünder mit Konten auf Schweizer Banken verurteilt, sechs weitere haben sich schuldig bekannt und erwarten das Urteil.