USA ersuchen Schweiz um Rechtshilfe in 1MDB-Fall

Der 1MDB-Korruptionsskandal geht in die nächste Runde: Die Schweiz hat ein Rechtshilfeersuchen aus den USA erhalten. Die dortigen Behörden verlangen die Erhebung von Schweizer Bankunterlagen. Das Verfahren ist hängig.

Der Korruptionsfall rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB zieht weitere Kreise - von Kuala Lumpur (auf dem Bild die Petronas Towers) bis in die Schweiz. (Symbolbild) (Bild: sda)

Der 1MDB-Korruptionsskandal geht in die nächste Runde: Die Schweiz hat ein Rechtshilfeersuchen aus den USA erhalten. Die dortigen Behörden verlangen die Erhebung von Schweizer Bankunterlagen. Das Verfahren ist hängig.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Juni die Bundesanwaltschaft mit dem Vollzug beauftragt, wie Ingrid Ryser, stellvertretende Informationschefin im BJ, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Sie bestätigte damit Berichte der Nachrichtenagentur Reuters.

Die Bundesanwaltschaft sagte, dass das Rechtshilfeersuchen geprüft werde. Im Zuge des 1MDB-Verfahrens habe auch die Schweiz andere Länder – darunter die USA – um Unterstützung gebeten. Diese lieferten «verschiedene Beweismittel zur vollen Zufriedenheit». Die Untersuchungen würden weitergehen.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit längerem in dem Fall. Gemäss früheren Angaben hat sie Anhaltspunkte, dass Gelder im Umfang von ungefähr 4 Milliarden Dollar veruntreut wurden. Diese wären für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Malaysias bestimmt gewesen. Ein Teil des Geldes wurde auf Konten in der Schweiz überwiesen.

USA wollen eine Milliarde

Die USA wollen aus dem skandalgeschüttelten malaysischen Staatsfonds 1MDB Werte über eine Milliarde Dollar beschlagnahmen. Dabei handelt es sich um Luxusimmobilien in New York und Kalifornien, um Gemälde von Van Gogh und Claude Monet sowie ein Bombardier-Flugzeug, wie aus der Klageschrift am Mittwoch hervorgeht.

Zudem sollen mehrere Millionen aus dem Fonds unrechtmässig in die Finanzierung des Films «The Wolf of Wall Street» von Martin Scorsese geflossen sein. Deshalb verlangen die USA auch Einnahmen des Films.

Gegen 1Malaysia Development Berhad (1MDB) laufen in mehreren Ländern Untersuchungen wegen Geldwäscherei. Die Affäre ist politisch hochbrisant, da der Aufsichtsrat des Fonds von Malaysias Ministerpräsident Najib Razak geleitet wird. Sowohl 1MDB als auch Najib haben ein Fehlverhalten bestritten. Beide waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Laut den USA könnte auch der Stiefsohn von Najib, Riza Aziz, in die Affäre verwickelt sein, da seine Firma Red Granite Picture den Film «The Wolf of Wall Street» produziert hat. Riza war für eine Stellungnahme zunächst ebenfalls nicht zu erreichen.

Rolle der UBS ungeklärt

Auch Schweizer Banken sollen in die Korruptionsaffäre verwickelt sein. Gemäss Dokumenten, die ein malaysisches Online-Newsportal Anfang Juli veröffentlicht hat, soll etwa die Grossbank UBS Milliardenzahlungen vom 1MDB-Staatsfonds für einen dubiosen Empfänger entgegengenommen haben.

Die Information stammt vom malaysischen Online-News Portal Sarawak Report, das im Besitz von neun Transaktionsbelegen sein soll. Diese sollen zeigen, dass im Jahr 2014 insgesamt fast zwei Milliarden Dollar von einem Konto des malaysischen Staatsfonds 1MDB bei der Tessiner Privatbank BSI auf ein UBS-Konto der Aabar Investments PJS Limited in Singapur geflossen sind.

Die Grossbank UBS nimmt zu den Medienberichten keine Stellung. Die Vertraulichkeit von Bankdaten untersage es der Bank, bekannt zu geben, ob Personen oder Unternehmen Bankkunden seien oder mit der Bank Geschäfte tätigen, erklärte die UBS in einer schriftlichen Stellungnahme.

Hartes Vorgehen gegen BSI

Auch die Schweizerische Aufsichtsbehörde (Finma) kommentierte die Berichte nicht. An der Jahresmedienkonferenz in diesem Frühjahr hat die Finma im Kontext des Falles 1MDB jedoch bekanntgegeben, dass sie bei diversen Banken vertiefte Vorabklärungen vorgenommen und fünf Verfahren zur Durchsetzung von Entscheiden (Enforcement) eröffnet habe. Das Verfahren gegen die Bank BSI hat die Finma im Mai abgeschlossen.

Die Aufsichtsbehörde kam dabei zum Schluss, dass die Privatbank schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen habe. Als Massnahme hat die Finma den Einzug der unrechtmässig erzielten Gewinns verfügt und als Bedingung für die Übernahme durch die Vermögensverwalterin EFG International die Auflösung der Bank verlangt.

Die Tessiner Bank wehrt sich gegen den Entscheid der Finma und hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingelegt.

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