Das UVEK muss sich mit dem Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg befassen, das Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima-Katastrophe 2011 gestellt hatten. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des UVEK nicht eingetreten.
Nach den Ereignissen im japanischen Kernkraftwerk Fukushima infolge der Tsunami-Katastrophe vom März 2011 hatten die Mühleberg-Anwohner beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Gesuch gestellt, dem AKW Mühleberg die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen zu entziehen.
Als Zwischenentscheid nicht anfechtbar
Ihre Bedenken begründeten sie mit dem rissbehafteten Kernmantel. Zudem seien die Notsysteme nicht komplett gegen Erdbeben ausgelegt, die Notstromversorgung veraltet und die Notkühlung unzureichend. Das UVEK trat auf das Gesuch nicht ein, da keine Gründe vorliegen würden, um auf die Bewilligung zurückzukommen.
Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) gewährleiste die laufende Aufsicht. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete das UVEK auf Beschwerde der Anwohner vor einem Jahr dazu, ihr Gesuch inhaltlich zu prüfen. Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde des UVEK nun gar nicht erst eingetreten.
Laut den Richtern in Lausanne stellt das letztjährige Urteil ihrer Kollegen in St. Gallen einen blossen Zwischenentscheid dar, der nicht separat angefochten werden kann. Anders würde es laut Bundesgericht nur dann aussehen, wenn das Bundesverwaltungsgericht inhaltliche Vorgaben machen würde. Das sei aber nicht Fall.
Offene Fragen
Das Bundesverwaltungsgericht war bei seinem Entscheid zum Schluss gekommen, dass das UVEK aufgrund des Kernenergiegesetzes zur Überprüfung der Betriebsbewilligung verpflichtet sei, wenn ein konkreter Verdacht für einen Entzugsgrund vorliegen könnte.
Die Gesuchsteller hätten eingehend begründet und präzise dargelegt, weshalb bezüglich zentraler Sicherheitsaspekte zumindest offene Fragen bestehen könnten. Das Gesuch sei kurz nach den Ereignissen in Fukushima eingereicht worden und ein erhöhtes Interesse an einer Sicherheitsprüfung sei nachvollziehbar.
Unbefristete Bewilligung
Insgesamt sei glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen für einen Entzug der Betriebsbewilligung vorliegen könnten. Das UVEK wird bei seinem kommenden Entscheid das Urteil zu beachten haben, das das Bundesgericht vor rund zwei Monaten in Sachen Mühleberg gefällt hat.
Das höchste Gericht hatte dabei der Kraftwerkbetreiberin BKW Recht gegeben und entschieden, dass die Betriebsbewilligung für das AKW nicht befristet wird. Die Sicherheit sei mit der laufenden Aufsicht durch das Nuklearsicherheitsinspektorat ausreichend gewährleistet.
Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht die Bewilligung für das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen auf Ende Juni 2013 befristet. Für eine weiterführende Bewilligung forderten die Richter in St. Gallen von der BKW ein Verlängerungsgesuch mit Instandhaltungskonzept.
Anwohner überlegen sich Rückzug
Rainer Weibel, der Anwalt der 113 Anwohner, teilte am Dienstag mit, dass das UVEK nun gezwungen sei, das Gesuch materiell zu prüfen und namentlich die Beurteilung des Nuklearsicherheitsinspektorats einzuholen.
Allerdings überlegen sich die Anwohner gemäss ihrem Rechtsvertreter derzeit, ob sie den Rechtsweg in dieser Sache weiter verfolgen wollen oder ob das Gesuch aus Kostengründen zurückgezogen werden soll. Über den Entscheid wollen die Anwohner und die sie unterstützenden Organisationen später informieren.