Der Mann, der am 26. Februar 2010 in einem Winterthurer Hotel seinen 4-jährigen Sohn umgebracht hat, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft IV hat beim Bezirksgericht Winterthur Anklage erhoben, wie sie am Freitag mitteilte.
Dem zur Tatzeit 61-jährigen Vater wird vorgeworfen, seinem Sohn eine hohe, nicht tödliche Dosis eines Schlafmittels verabreicht und ihn anschliessend erstickt zu haben. Damit wollte der Schweizer verhindern, dass die aus Brasilien stammende Mutter den gemeinsamen Sohn ins Ausland bringt.
Vater und Sohn begaben sich am 26. Februar von ihrem Wohnort Bonstetten ZH aus nach Winterthur, wo sie ein Hotelzimmer bezogen. Im Laufe des Nachmittags brachte der Vater das Kind um.
Der Beschuldigte bestreitet nicht, seinen Sohn getötet zu haben, macht aber zum Tatablauf keine Angaben, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Das ordentliche Strafmass für Mord liegt zwischen einer zehnjährigen und einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
Vorwürfe an die Vormundschaftsbehörde
Nach der Tat wurden Vorwürfe gegen die Gemeinde Bonstetten erhoben. Der Vater hatte bereits in den 1990er Jahren versucht, den Sohn aus einer früheren Beziehung zu töten. Er wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Davon erfuhr die Vormundschaftsbehörde Bonstetten im Januar 2008 aus einem Zeitungsbericht.
Daraufhin wurde der jüngere Sohn, der bis dahin beim Vater lebte, in einer Pflegefamilie untergebracht. Nach zahlreichen Mediationsgesprächen kam das Kind Ende Januar 2009 wieder in die Obhut des Vaters.
Um die Hintergründe zu klären, gab die Zürcher Justizdirektion ein Gutachten in Auftrag. Dieses stellte der Vormundschaftsbehörde von Bonstetten ein schlechtes Zeugnis aus.
Die Behördenmitglieder hätten den Fall falsch beurteilt und sich mit dem Vater solidarisiert. Die Mutter des Knaben sei von Anfang an in eine Nebenrolle gedrängt worden – wohl nicht zuletzt wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte.
Nach jahrelangen Streitigkeiten zwischen den zerstrittenen Eltern war die Situation im Februar 2010 eskaliert. Der Vater fürchtete, dass die Mutter mit dem Knaben nach Brasilien ausreisen könnte und brachte das Kind um.
Nach dem Tod des 4-Jährigen wurde gegen den früheren Bonstetter Gemeindepräsidenten Charles Höhn eine Strafuntersuchung eingeleitet. Dieses Verfahren wird jedoch eingestellt, wie der zuständige Staatsanwalt Andrej Gnehm gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen sagte. Man könne ihm und zwei weiteren Personen keine fahrlässige Tötung nachweisen.