Veloabstellplatzpflicht besser im Bau- und Planungsgesetz verankern

Die Pflicht, bei Neu- und grossen Umbauten Veloabstellplätze zu erstellen, soll in Basel-Stadt besser im Bau- und Planungsgesetz (BPG) verankert werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch dazu eine Motion zur Umsetzung an die Regierung überwiesen.

Die Pflicht, bei Neu- und grossen Umbauten Veloabstellplätze zu erstellen, soll in Basel-Stadt besser im Bau- und Planungsgesetz (BPG) verankert werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch dazu eine Motion zur Umsetzung an die Regierung überwiesen.

Die Regierung muss dem Parlament nun innert 18 Monaten eine BPG-Revision vorlegen. Die in der Motion ursprünglich geforderte Frist von sechs Monaten hatte Baudirektor Hans-Peter Wessels als viel zu knapp kritisiert und 18 Monate vorgeschlagen. Darauf folgte indes Kritik aus der SP und der LDP wegen mangelhaften Engagements.

Während die Regierung das Anliegen entgegennehmen wollte, hielten Bürgerliche das geltende Recht für ausreichend – die SVP sprach von „velofanatische Zwängerei“. Gemäss der Motion sind die Regelungen von 1992, die teils auch Zugang mittels Velo-Tragen erlauben, nicht mehr zeitgemäss angesichts zunehmender Kinderanhänger und E-Bikes.

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