Der luxemburgische Velorennstall Leopard AG muss dem Radprofi Fränk Schleck zwei Millionen Euro zahlen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Sportgerichtshofs CAS in Lausanne bestätigt.
Die Zahlung basiert auf zwei Verträgen, welche die Parteien im September 2010 abgeschlossen haben. Im ersten verpflichtete sich Schleck, von 2011 bis 2014 für das Team von Leopard zu fahren. In einem zusätzlichen Vertrag mit der Winfrank GmbH wurde vereinbart, dass Leopard während der Laufzeit des ersten Vertrags auch die Bildrechte von Schleck vermarkten darf.
Nachdem bei der Tour de France im Jahr 2012 bei Fränk Schleck ein Dopingtest positiv ausgefallen war, stieg er vorzeitig aus der Rundfahrt aus. Er nahm während jener Saison an keinen weiteren Wettkämpfen teil, trainierte aber weiterhin mit dem Team.
Im Januar 2013 suspendierte die Disziplinarkommission der Anti-Doping-Agentur Luxemburgs Schleck rückwirkend auf den 14. Juli 2012. Weil die Leopard AG den Vertrag mit Schleck erst im Juni 2013 rückwirkend gekündigt hat, schuldet sie ihrem Fahrer und dessen Firma die zwei Millionen Euro.
Der CAS in Lausanne hielt in seinem Urteil fest, dass die Teambetreiberin durch ihr Zuwarten nach dem positiven Dopingtest sein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung verwirkt habe.