Bei der Umsetzung der Initiative zum Erhalt der Schlösser Wildenstein und Bottmingen folgt das Baselbieter Kantonsparlament mehrheitlich der Regierung: Die Schlösser sollen vom Finanz- wieder ins Verwaltungsvermögen des Kantons überführt werden. Der Zugang zu den Anlagen dürfte indes nicht so bald verbessert werden.
In der Debatte um die Umwidmung der Schlösser ins Verwaltungsvermögen forderten mehrere Ratsmitglieder, dass deren Zugänglichkeit für die Bevölkerung verbessert werde. Dies würde allerdings einen «rechten zusätzlichen Aufwand» bedeuten, entgegnete Bau- und Umweltschutzdirektorin Sabine Pegoraro.
Denn bei mehr Öffnungszeiten bräuchte es laut Pegoraro auch mehr Betreuung und Aufsicht. Das dazu nötige Geld habe der Kanton derzeit aber nicht. Für eine weitere Zukunft schloss die Baudirektorin zwar Lösungen nicht aus, warnte aber vor kurzfristigen Hoffnungen: Das Anliegen habe angesichts fehlender Mittel derzeit nicht Priorität.
Für Umwidmung
Die Umwidmung der Schlösser ins Verwaltungsvermögen wurde vom Rat grossmehrheitlich befürwortet: Praktisch alle Fraktionen befürworteten in der ersten Lesung die entsprechende Änderung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes. Dies sei die richtige Umsetzung der im März 2013 vom Volk klar angenommenen Initiative.
Einzig von der CVP-Fraktion kamen kritische Töne. Sie hielt die Umwidmung für nicht unbedingt nötig. Denn das Verwaltungsvermögen solle gemäss Gesetz nur Werte umfassen, die der Kanton zur Erfüllung seiner Aufgaben unbedingt brauche. Im übrigen stehe aber auch seine Fraktion hinter der Vorlage, sagte ihr Sprecher.