Verbot für Söldnerfirmen im Ständerat gutgeheissen

Die schärferen Regeln für Sicherheitsfirmen in der Schweiz sind im Ständerat praktisch unbestritten. Die kleine Kammer befürwortet, dass Söldnerfirmen ihren Sitz nicht in der Schweiz haben dürfen und hiess die Meldepflicht für heikle Sicherheitsdienstleistungen im Ausland gut.

Angestellter einer privaten Sicherheitsfirma in Bagdad im Jahr 2004 (Bild: sda)

Die schärferen Regeln für Sicherheitsfirmen in der Schweiz sind im Ständerat praktisch unbestritten. Die kleine Kammer befürwortet, dass Söldnerfirmen ihren Sitz nicht in der Schweiz haben dürfen und hiess die Meldepflicht für heikle Sicherheitsdienstleistungen im Ausland gut.

Praktisch ohne Änderungen winkte der Ständerat am Donnerstag die Vorschläge des Bundesrats für eine schärfere Regulierung von Sicherheitsfirmen durch. In der Gesamtabstimmung hiess er das neue Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) mit 26 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Das Verbot erstreckt sich auf Unternehmen, die Personen rekrutieren, ausbilden oder vermitteln, welche unmittelbar an Feindseligkeiten im Ausland teilnehmen oder deren Tätigkeiten im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen stehen. Es betrifft auch Holdings, die solche Unternehmen kontrollieren.

Daneben ist eine Meldepflicht an das Aussendepartement (EDA) vorgesehen, wenn Unternehmen im Ausland private Sicherheitsdienstleistungen erbringen wollen. Gibt es Zweifel, ob eine Tätigkeit erlaubt ist, könnte das EDA eine genauere Prüfung einleiten.

Sicherheitsfirmen in der Schweiz müssen ausserdem dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister beitreten, an dessen Formulierung die Schweiz mitgewirkt hat. Diesen Passus machte der Ständerat noch etwas verbindlicher.

Unklarheiten um Schaffhauser Firma

Von der Regulierung dürften nach Schätzungen der Bundesverwaltung rund 20 Unternehmen betroffen sein. Zu reden gab im Ständerat vor allem der Fall der Firma Tyco, die im Kanton Schaffhausen ansässig ist. Der Milliardenkonzern betreibt in zahlreichen Ländern Alarmzentralen und rückt bei Alarmen auch mit Personal aus. Umstritten war im Ständerat, inwiefern die Firma meldepflichtig wäre.

Die Schaffhauser Ständeräte Hannes Germann (SVP) und Thomas Minder (parteilos) lehnten das Gesetz jedenfalls ab. Tycos Dienstleistungen unterschieden sich von jenen, die andere Firmen im Irak oder in Afghanistan erbringen, sagte Germann. «Wir dürfen Tyco nicht in den gleichen Topf werfen mit Rambo-Truppen.»

Minder formulierte seine Kritik am Gesetz allgemeiner. Er befürchtet vor allem den «Aufbau einer Bürokratie». «Wenn sieben Leute rund 20 Firmen überwachen sollen, ist das nicht mehr verhältnismässig», sagte er. Die Kosten beliefen sich auf eine Million Franken pro Jahr.

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass der Gesetzesentwurf mit Rücksicht auf Tyco nicht mehr wie einst vorgesehen den Betrieb von Alarmzentralen beinhaltet. Sie schloss aber nicht explizit aus, dass andere Tätigkeiten unter das Gesetz fallen könnten.

Da Germann seine Anträge für Tyco-spezifische Ausnahmeklauseln zurückzog, kam es zu nicht einer Abstimmung. Im Nationalrat dürfte der Fall allerdings nochmals zu Reden geben.

Auftrag für Nachrichtendienst

Die Schweiz leiste mit der Regulierung der Branche internationale Pionierarbeit, hielt Kommissionssprecher Hans Hess (FDP/OW) fest. Dies sei ein «wichtiges Element der Sicherheits- und Aussenpolitik». Für Sicherheitstätigkeiten in der Schweiz solle es aber keine Regulierung geben, da dies die kantonale Hoheit betreffen würde.

Angaben machte Hess auch zur Kontrolle des Gesetzes: Demnach ist unter anderem vorgesehen, dass der Nachrichtendienst mögliche Tätigkeiten von Firmen mit Schweizer Bezug beobachten soll. Auch die Schweizer Vertretungen im Ausland sollen die Augen offen halten.

Auslöser des Gesetzes ist der Fall der britischen Sicherheitsfirma Aegis, die 2010 nach Basel kam. Als Reaktion auf die Ansiedlung verlangte das Parlament in Vorstössen eine Regulierung mit Bewilligungspflicht. Da eine solche aber auch als Gütesiegel verstanden werden könnte, verzichtete der Bundesrat darauf.

Nächster Artikel