Das Verfahren gegen eine 15-Jährige im Kanton Zürich, die ein Sex-Video von sich selbst gedreht hatte, ist eingestellt worden. Die Folgen waren für das Mädchen gravierend.
Beat Fritsche, Sprecher der Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich, bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda eine Meldung von 20 Minuten online, wonach der Einstellungsentscheid rechtskräftig ist. Das Gesetz sieht vor, dass von einer Strafe abgesehen werden kann, wenn jemand von den Folgen seiner Tat sehr schwer betroffen ist.
Das minderjährige Mädchen hatte das Handy-Video laut Fritsche einem Kollegen geschickt. Von dort habe es in Windeseile die Runde «auf jedem Schulhof in der Schweiz» gemacht. Obendrein stellte jemand den Film ins Internet. Die Jugendliche hatte sich dabei gefilmt, wie sie sich mit einer Eisteeflasche befriedigt.
Gegen zwei verdächtigte Jugendliche führte der Kanton Aargau Strafverfahren durch. Die beiden wurden wegen des Besitzes von Kinderpornografie bestraft, wie Elisabeth Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft sagte. Sie hatten den Film in ihren Handys gespeichert. Der Verdacht, dass einer der beiden das Video aufs Internet geladen habe, liess sich dagegen nicht erhärten.
Die Zürcher Jugendanwaltschaft eröffnete Verfahren gegen neun Jugendliche, einschliesslich die Urheberin des Films, so Fritsche. Die Jugendlichen wurden wegen Besitzes von Kinderpornografie zu mehrtägigen Arbeitseinsätzen verurteilt. Dass einige das Video weitergeleitet hätten, habe «einen Einfluss auf die Sanktionen» gehabt.