Verfahren gegen Pfarrerin wegen Rassendiskriminierung eingestellt

Die Mitwirkung an einem Hetz-Blog hat für die Pfarrerin von Siselen-Finsterhennen im Berner Seeland kein gerichtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Rassendiskriminierung eingestellt.

Mitwirkung an einem Hetz-blog konnte nicht nachgewiesen werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Mitwirkung an einem Hetz-Blog hat für die Pfarrerin von Siselen-Finsterhennen im Berner Seeland kein gerichtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Rassendiskriminierung eingestellt.

Der reformierten Seelsorgerin könnten keine hetzerischen Äusserungen gegen den Islam oder gar Hasspredigten vorgeworfen werden, teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Mittwoch zum Abschluss der Untersuchung mit. Die ihr angelasteten hetzerischen Ausdrücke stammten nicht von ihr.

Die Frau hatte stets bestritten, eine massgebliche Position im Blog „Politically Incorrect“ innegehabt zu haben. In öffentlichen Erklärungen hatte sie geltend gemacht, sie trete vor allem für die Menschenrechte – zum Beispiel der islamischen Frauen – ein sowie für das Existenzrecht des Staates Israel.

Trotzdem hatte der Synodalrat ihr Anfang Jahr nahegelegt, sich künftig von islamfeindlichen Internetforen fernzuhalten.

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