Das Strafverfahren gegen drei Personen des Aargauer Straf- und Massnahmenvollzugs im Fall des Tötungsdelikts am Au-pair-Mädchen Lucie wird eingestellt. Die drei Beschuldigten haben sich laut dem ausserordentlichen Staatsanwalt nicht pflichtwidrig verhalten.
Die Tötung von Lucie sei für diese drei Personen weder vermeidbar noch voraussehbar gewesen. Zu diesem Schluss kommt der 2011 vom Aargauer Obergericht eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt, der Berner alt Obergerichtspräsident Ueli Hofer. Dies teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Die Beschuldigten seien ihren übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben praxiskonform nachgekommen, fand Hofer im Rahmen seiner Untersuchung heraus. Den drei Personen könne nicht vorgeworfen werden, dass sie durch ihr Verhalten fahrlässig Lucies Ermordung verschuldet hätten.
Vater von Lucie reichte Strafanzeige ein
Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vaters der getöteten Lucie. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.
Daraufhin wurde gegen drei Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten. Der Mann war nämlich schon 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.
Suchtkrank aber nicht gemeingefährlich
Im September 2009 hatte eine von der Aargauer Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung „Schwachstellen“ im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Die Untersuchung stellte jedoch ebenfalls keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe fest.
Der geständige Täter sei von den Behörden als suchtkrank, nicht aber als gemeingefährlich betrachtet worden, hiess es im Bericht eines ausserkantonalen Experten. Allerdings habe damals keine Behördenstelle eine koordinierende Rolle in diesem Fall übernommen.
Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter dem Vorwand, Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und getötet.
Das Aargauer Obergericht hatte im Oktober letzten Jahres den Täter neben einer lebenslänglichen Strafe auch zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichts Baden. Der Verteidiger des Verurteilten hat das Verdikt der lebenslänglichen Verwahrung inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen.