Das italienische Verfassungsgericht hat einen Einspruch gegen den in Mailand laufenden „Rubygate“-Prozess des früheren Regierungschef Silvio Berlusconi abgelehnt.
Das Gericht in Rom verwarf am Dienstag einen Antrag der Abgeordnetenkammer, die Mailänder Justiz in dieser Sache für nicht zuständig zu erklären, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Die Kammer hatte auf Drängen Berlusconis argumentiert, den angeblichen Amtsmissbrauch des damaligen Regierungschefs müsse ein Ministergericht in Rom klären.
Hätte das Gericht den Forderungen des Parlaments zugestimmt, dann wäre der Anfang April 2010 begonnene Mailänder Prozess um Berlusconis „Bunga-Bunga“-Feste in seiner Luxusvilla Arcore praktisch hinfällig gewesen. Er hätte neu aufgerollt werden müssen.
Hauptargument Berlusconis beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs: Er habe als verantwortlicher Regierungspolitiker gehandelt, als er das frühere Partygirl Ruby persönlich mit einem Anruf bei der Polizei vor einer Festnahme wegen Diebstahls bewahrte – in der Annahme, sie sei eine Nichte des damaligen ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak. Nach Ansicht der Kammer gehörte der Fall deshalb vor ein Ministergericht.
Staatsanwälte finden Berlusconis Argument lächerlich
Das Argument hatten die Mailänder Staatsanwälte „lächerlich“ genannt. Der von der damaligen Mitte-Rechts-Regierung Berlusconis beherrschten Abgeordnetenkammer gehe es allein darum, den „Cavaliere“ vor der Justiz zu schützen.
Das Verfassungsgericht hatte den Vorstoss des Parlaments gegen den Mailänder Prozess im Juli 2011 grundsätzlich für zulässig erklärt. Das laufende Verfahren gegen den im November als Ministerpräsident abgetretenen Berlusconi war damit allerdings nicht gestoppt. Das Gericht ist bislang jedoch nicht über erste Zeugenbefragungen hinausgekommen.