Die Anwälte der mutmasslichen Vergewaltiger einer 23-jährigen Inderin haben mehrere Anträge eingereicht und den Prozessbeginn somit verzögert. Zwei Verteidiger beklagten eine unvollständige Anklageschrift.
Der Anwalt V. K. Anand sagte nach der Anhörung, er strebe eine Untersuchung über die ärztliche Entscheidung an, die lebensgefährlich verletzte Frau in ein Spital nach Singapur auszufliegen. Die Studentin, die am 16. Dezember in Neu Delhi in einem Bus von mehreren Männern vergewaltigt und mit Eisenstangen gefoltert worden war, starb kurz nach ihrer Ankunft in der Spezialklinik in Singapur.
Anwalt A. P. Singh, der nach eigenen Angaben mehrere Beschuldigte vertritt, beklagte unvollständige Unterlagen. Er verlangte, die Polizei müsse alle relevanten Dokumente zur Verfügung stellen. Auch stellte er den Antrag, die Angeklagten von ihren Handschellen zu befreien, da bei ihnen keine Selbstmordgefahr bestehe.
Verteidiger Manohar Lal Sharma erklärte, die Justiz solle die Anklageschrift in die Landessprache Hindi übersetzen. Die Polizei habe ihnen die Papiere nur in Englisch übergeben, das ihre Klienten nicht verstünden.
Vorwürfe gegen die Polizei
Ausserdem erhob Sharma erneut den Vorwurf, sein Mandant sei auf Geheiss der Polizei von anderen Gefängnisinsassen misshandelt worden. Die Richterin habe deswegen angeordnet, die Gefängnisaufsicht solle die Sicherheit der Angeklagten sicherstellen und täglich überprüfen.
Eine offizielle Bestätigung gab es dafür nicht, da das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte und weder die Richterin noch ein Sprecher zur Anhörung Stellung nahm.
Unter dem grossen Druck der Öffentlichkeit sollte den Männern eigentlich sehr schnell der Prozess gemacht werden. Doch erst wenn alle Fragen im Vorverfahren geklärt sind, kann der Fall an ein Schnellgericht übergeben werden und der eigentliche Prozess beginnen.
Die nächste Anhörung im Vorverfahren gegen die fünf volljährigen Beschuldigten soll am Donnerstag stattfinden. Ihnen droht die Todesstrafe. Beim sechsten Tatverdächtigen steht noch immer nicht fest, ob er mindestens 18 Jahre ist.