In Bayern ist ein wegen Inzests und Vergewaltigung mit seiner Tochter angeklagter 69-Jähriger mit einer milden Gefängnisstrafe davonkommen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte am Montag eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Die Staatsanwältin hatte 14 Jahre Haft und anschliessende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Strafkammer verurteilte den ehemaligen Gerüstbauer jedoch nur wegen Inzests sowie Nötigung und Körperverletzung.
Vom Vorwurf der jahrelangen Vergewaltigung der heute 46-jährigen Tochter sprach es ihn frei. „Vergewaltigung können wir nicht nachweisen“, sagte der Vorsitzende Richter Günther Heydner.
Angeklagt waren 500 nicht verjährte Fälle. Das Gericht habe dem Vater nachweisen müssen, dass er auch nach 1991 seine Tochter immer mit Gewalt zum Sex gezwungen habe. „Das können wir nicht“, sagte Heydner. Das Gericht ging schliesslich von zehn nicht verjährten Inzest-Fällen seit 2006 aus.
Kindesmissbrauch ist verjährt
Heydner betonte, die Kammer sei durchaus davon ausgegangen, dass die Tochter erstmals als 12- oder 13-Jährige zum Sex gezwungen worden sei. „Diese Frau hat allem Anschein nach eine schlimme Kindheit in einem schlimmen Elternhaus gehabt“, sagte er. „Aber darum geht es nicht“.
Selbst den Inzest relativierte der Richter noch: Zwar sei dieser „moralisch sicher eine Ungeheuerlichkeit, diesen zu bestrafen sei „juristisch aber nicht unumstritten“.
Widersprüche in den Aussagen des Opfers
Das Gericht stützte seine Zweifel vor allem auf widersprüchliche Aussagen des Opfers. So schilderte die Tochter Einzelheiten zu ihrem ersten Geschlechtsverkehr mit dem Vater bei verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich.
Und auch den letzten Übergriff des Vaters im März 2011 schilderte die Tochter einmal so, dass der Vater sie gezwungen habe, ein anderes Mal war von Gewalt keine Rede.
Revision wird geprüft
Die Tochter, die auf eine lange Strafe für ihren Vater gehofft hatte, verliess während der Urteilsbegründung den Gerichtssaal. Da ihr Vater nie verhütet hatte, hatte sie drei Söhne von ihm; zwei der drei behinderten Kinder starben nach wenigen Jahren. Anwältin Kühne sagte, das Urteil sei ein Albtraum für ihre Mandantin.
Kühne kündigte an, sie werde prüfen, ob sie in Revision gehen werde. Bleibt es bei diesem Strafmass, dürfte der 69-Jährige das Gefängnis bereits 2013 wieder verlassen.