Junge Ausländerinnen und Ausländer, die immer in der Schweiz gelebt haben, sollen im Kanton Basel-Stadt in den Genuss einer vergünstigten Einbürgerung kommen: Beantragen sie vor dem 19. Geburtstag den Schweizer Pass, soll ihnen ein Teil der Einbürgerungsgebühren erlassen werden.
Gemäss einer Regierungsmitteilung vom Dienstag betrifft die vorgesehene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Sie sollen ab dem 18. Geburtstag an ein Jahr lang die Möglichkeit haben, sich ohne kommunale und kantonale Gebühren einbürgern zu lassen.
Entrichten solle diese Gruppe nur noch die Gebühren für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, heisst es im Communiqué. Nach Auskunft des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) könnten pro Jahr durchschnittlich 300 junge Menschen ohne Schweizer Pass von der vergünstigten Einbürgerung profitieren.
Würden alle von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entgingen der Staatskasse rund 480’000 Franken pro Jahr. Voraussetzung wäre aber, dass auch alle Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe tatsächlich die Voraussetzungen für das Angebot erfüllen, hiess es beim JSD.
Die Gesetzesänderung kommt nun in den Grossen Rat. In Kraft treten kann sie laut dem JSD frühestens 2017. Aufs Tapet gebracht hatte die vergünstigte Einbürgerung die GLP mit einer Motion im Jahr 2011. Die Regierung will den Vorstoss als erledigt abschreiben lassen.