Vergütungszins für Steuervorauszahlungen in Baselland bleibt gleich

Wer im Baselbiet seine Staatssteuern vor der Fälligkeit zahlt, erhält nächstes Jahr gleichviel Zins wie bisher: Die Regierung hat beschlossen, den Vergütungszins bei 0,5 Prozent und den Verzugszins bei 5 Prozent zu belassen, wie sie am Dienstag mitteilte.

Wer im Baselbiet seine Staatssteuern vor der Fälligkeit zahlt, erhält nächstes Jahr gleichviel Zins wie bisher: Die Regierung hat beschlossen, den Vergütungszins bei 0,5 Prozent und den Verzugszins bei 5 Prozent zu belassen, wie sie am Dienstag mitteilte.

Im Vergleich zum weiterhin tiefen Zinsniveau bei Banken sei ein halbes Prozent „immer noch attraktiv“, hielt die Regierung fest. Mit 5 Prozent seit 2005 bleibt der Verzugszins markant höher als der Vergütungszins – er solle ja ein Anreiz sei, die Steuer frühzeitig oder zumindest pünktlich zu bezahlen, hiess es weiter.

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