Vergütungszins für Steuervorauszahlungen in Baselland unverändert

Wer im Baselbiet seine Staatssteuern vor der Fälligkeit bezahlt, erhält nächstes Jahr gleich viel Zins wie bisher: Die Regierung belässt den Vergütungszins bei 0,2 Prozent. Der Verzugszins beträgt zudem wie schon im laufenden Jahr auch 2016 sechs Prozent.

Wer im Baselbiet seine Staatssteuern vor der Fälligkeit bezahlt, erhält nächstes Jahr gleich viel Zins wie bisher: Die Regierung belässt den Vergütungszins bei 0,2 Prozent. Der Verzugszins beträgt zudem wie schon im laufenden Jahr auch 2016 sechs Prozent.

Angesichts der sehr tiefen Zinssätze bei den Banken erachtet die Regierung den Vergütungszins als «nach wie vor attraktiv», wie sie am Dienstag mitteilte. Mit dem Verzugszins will die Exekutive die Steuerpflichtigen davon abhalten, die Steuerzahlung aufzuschieben.

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