Verkehrslärmgeschädigte Hauseigentümer sollen Geld erhalten

Hauseigentümer, deren Liegenschaften wegen Verkehrslärm an Wert verloren haben, sollen künftig automatisch Anspruch auf Ausgleichszahlungen erhalten. Der Bundesrat hat in einem Grundsatzentscheid beschlossen, Betroffene künftig besser zu stellen.

Verkehrsreiche Strasse in Zürich (Symbolbild) (Bild: sda)

Hauseigentümer, deren Liegenschaften wegen Verkehrslärm an Wert verloren haben, sollen künftig automatisch Anspruch auf Ausgleichszahlungen erhalten. Der Bundesrat hat in einem Grundsatzentscheid beschlossen, Betroffene künftig besser zu stellen.

Er hat die Vorsteherin des Umwelt- und Verkehrsdepartements, Doris Leuthard, beauftragt, dazu bis Ende 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für die Lärmgeplagten, aber auch für die Betreiber von Infrastrukturen des Strassen-, Schienen- und Flugverkehrs zu verbessern.

Heute müssen die von übermässigem Lärm betroffenen Hauseigentümer den Lärmverursacher auf Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaften verklagen.

Richterliche Entschädigungspraxis aufgeben

Die Voraussetzungen für diese Entschädigungen wurden vom Bundesgericht entwickelt: So müssen die Lärmimmissionen über den Immissionsgrenzwerten liegen, der Schaden muss schwer wiegen, und der Lärm darf beim Erwerb der Liegenschaft nicht vorhersehbar gewesen sein. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, zeigt sich oft erst in einem Gerichtsverfahren.

Diese richterliche Entschädigungspraxis soll nun durch einen automatischen Ausgleichsanspruch ersetzt werden. Werden öffentlichen oder konzessionierten Infrastrukturen Erleichterungen gewährt, soll dies stets einen geldwerten Ausgleichsanspruch der Betroffenen nach sich ziehen. Im Gegenzug würden sie aufgrund der enteignungsrechtlichen Ansprüche keine Entschädigung mehr erhalten.

Anreiz für Lärmschutz

Die neue Regelung sieht vor, dass die betroffenen Hauseigentümer einen periodischen Ausgleich für den Minderwert ihrer Liegenschaft erhalten. Mit der periodischen Auszahlung kann der Zu- oder Abnahme der Lärmbelastung Rechnung getragen werden. Wer also seine Lärmemissionen reduziert, wird auch weniger bezahlen.

Mit seinem Vorschlag nimmt der Bundesrat ein Anliegen aus dem Parlament auf. Dieses versuchte in den letzten zehn Jahren eine Lösung zur Verbesserung der Entschädigungspraxis auszuarbeiten. Die Räte konnten sich jedoch nicht auf eine mehrheitsfähige Vorlage einigen.

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