Fünf Jahre Gefängnis und die kleine Verwahrung: So lautet das Verdikt des Zürcher Obergerichtes für einen Mann aus Wallisellen ZH. Er wurde schuldig gesprochen, seine Verlobte aus Mazedonien geschlagen, bedroht und vergewaltigt zu haben.
Im Frühling 2013 machten zwei Väter aus Mazedonien eine Verlobung ihrer Kinder aus. Der heute 29-jährige Beschuldigte sollte eine zwei Jahre jüngere Frau heiraten. Die junge Frau sollte bei ihrem künftigen Mann in Wallisellen leben.
Als die Frau im Juni 2013 in Wallisellen eintraf, erlebte sie eine böse Überraschung. Bei ihrem künftigen Ehepartner handelte es sich um einen gewaltbereiten Trinker und Drogenkonsumenten. Der mehrfach vorbestrafte Arbeitslose bezog aus psychischen Gründen – Angstzustände infolge exzessiven Haschischrauchens – eine IV-Rente von 100 Prozent.
Schon nach wenigen Tagen kam es zwischen den beiden zu heftigem Streit. Daraufhin zwang der Beschuldigte die Frau wiederholt zum Geschlechtsverkehr. Zudem schlug er sie und bedrohte sie mit dem Tode, indem er ihr ein Küchenmesser gegen den Kopf hielt. Nachdem die verängstigte Frau nach zwei Wochen geflüchtet war, bedrohte der Schweizer mazedonischer Herkunft sie mittels SMS-Nachrichten weiter.
«Primitiv und menschenverachtend»
Am Berufungsprozess vom Montag bezeichnete einer der Oberrichter die von der Polizei sichergestellten SMS-Nachrichten des Täters als primitiv und menschenverachtend. «Ich werde dir eine Bande schicken. Sie wird dich spitalreif schlagen, du Schlampe», schrieb er ihr. «Ich war damals betrunken und wegen der Trennung verletzt», rechtfertigte sich der Beschuldigte.
Die junge Frau habe er niemals vergewaltigt. Es sei immer zu einvernehmlichen Sex gekommen, wehrte er sich gegen ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich, das ihn bereits im letzten November zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt hatte. Zudem zu einer stationären Massnahme, da ein Gutachten von einer hohen Rückfallgefahr gesprochen hatte.
Kleine Verwahrung bestätigt
Auch vor Obergericht wies der IV-Rentner die Vorwürfe seiner Ex-Partnerin vergebens zurück. Daran änderte ein beherztes Plädoyer des Verteidigers nichts. Dieser verlangte mangels Beweisen nicht nur Freisprüche von den Hauptvorwürfen, sondern auch die sofortige Haftentlassung seines Klienten. Zudem forderte der Verteidiger eine Entschädigung von 49’800 Franken. Allerdings ohne Erfolg.
Auch die Oberrichter folgten den «überzeugenden, detaillierten sowie sehr zurückhaltenden» Aussagen des Opfers. Der Walliseller wurde nicht nur der Vergewaltigung, sondern auch der Freiheitsberaubung, Nötigung, Drohungen sowie der Tätlichkeiten für schuldig befunden.
Bei der Strafbemessung kam das Obergericht mit fünf Jahren Gefängnis sogar zu einem härteren Verdikt. Allerdings spielt dies lediglich eine untergeordnete Rolle. Denn auch die Oberrichter sprachen eine kleine Verwahrung aus. Das bedeutet, dass der Beschuldigte erst nach der Heilung seiner psychischen Defizite auf eine Freilassung hoffen darf.