Die kantonale Vermummungsverbots-Initiative der Jungen SVP ist für die Basler Regierung rechtlich unzulässig. Ihren Antrag an den Grossen Rat begründete diese am Dienstag damit, dass kein öffentliches Interesse bestehe für eine solche Einschränkung der Grundrechte.
Das von der Initiative verlangte allgemeine Vermummungsverbot im öffentlichen Raum tangiere das Recht auf persönliche Freiheit, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, schreibt die Regierung. Zulässig wäre dies nur, falls es sowohl in öffentlichem Interesse liegt als auch verhältnismässig ist.
Die Initiative war am 19. Dezember des letzten Jahres mit gegen 4000 Unterschriften eingereicht worden. Den Initianten reicht die heute geltende Regelung nicht, die Vermummung in Zusammenhang mit Demonstrationen und ähnlichem verbietet. Im Visier haben sie unter anderem aus religiösen Gründen verschleierte Gesichter.