Justizministerin Simonetta Sommaruga will noch vor den Sommerferien Vorschläge zur Neuregelung des Unterhaltsrechts unverheirateter und geschiedener Eltern in die Vernehmlassung schicken. Dies hat sie anlässlich eines Runden Tischs zur Revision des Unterhaltsrechts gesagt.
Wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte, trafen sich am Montag auf Einladung der Justizministerin rund 40 Vertreterinnen und Vertreter von Mütter-, Väter- und weiteren Organisationen zu einer Aussprache zum künftigen Unterhaltsrecht.
Priorität für Sommaruga
Sommaruga habe dabei betont, dass sie dieses Dossier mit der gleichen Entschiedenheit und Priorität vorantreiben wolle wie die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge, hiess es.
Ursprünglich wollte Sommaruga das gemeinsame Sorgerecht gleichzeitig mit dem Unterhaltsrecht neu regeln. Dieses Vorgehen löste Anfang 2011 jedoch heftigen Protest von Väter- und Männerorganisationen aus. Diese unterstellten Sommaruga, dass sie das gemeinsame Sorgerecht verzögern wolle.
In der Zwischenzeit beschloss der Bundesrat jedoch – nicht zuletzt auf Druck des Parlaments, die beiden Themen separat voranzutreiben und das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall rasch einzuführen. Die entsprechenden Vorschläge leitete der Bundesrat letzten November ans Parlament.
Das Kind ins Zentrum stellen
Zu den möglichen Änderungen im Unterhaltsrecht gab das EJPD am Montag kaum Details bekannt. Im Zentrum soll künftig laut EJPD-Sprecher Guido Balmer vor allem das Kind stehen.
Simonetta Sommaruga habe den Teilnehmenden vor allem zugehört. Gleichzeitig habe sie darauf hingewiesen, dass das Unterhaltsrecht und die gemeinsame elterliche Sorge zwei eng verbundene Aspekte der gemeinsamen elterlichen Verantwortung sei. Diese Prämisse hätten die Teilnehmenden anerkannt. Ganz allgemein sei die Stimmung viel entspannter gewesen als vor einem Jahr.
Anlass zur Revision gab laut EJPD nicht zuletzt die Feststellung des Bundesgerichts, dass die heute geltende Regelung zu unbefriedigenden Lösungen führt. Reiche das Geld nicht, zwei getrennte Haushalte zu finanzieren, trage nämlich in der Regel der betreuende Elternteil allein das finanzielle Manko.