Die Ausweitung der Basler Fussgängerzonen soll per 1. Januar 2014 Tatsache werden. Die Regierung hat eine neue Verordnung zum Innerstadt-Verkehrskonzept verabschiedet. Sie soll Ausnahmen klar und fair regeln – die erste Verordnung war an massiven Widerständen gescheitert.
Elf Verfassungsklagen zumeist von Anwohnerseite hatten 2012 die erste Regierungsverordnung zu dem vom Grossen Rat beschlossenen Innerstadt-Verkehrsregime angefochten, wie Justiz- und Sicherheitsdepartements-Vorsteher Baschi Dürr am Mittwoch vor den Medien sagte. Die Regierung habe darauf einen neuen Anlauf genommen.
Der am Dienstag verabschiedete Kompromiss soll die Kernzone vom motorisierten Individualverkehr befreien, für Anwohnerschaft und Gewerbe aber praktikabel sein. Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels versprach ein liberales Regime, weil die Innerstadt «nicht reine Kulisse» werden dürfe, sondern auch nach Ladenschluss belebt sein solle.
Ausnahmebewilligungen gebührenpflichtig
Konkret soll die Fussgängerzone ausgeweitet werden, und zwar räumlich und zeitlich. Auch mit Ausnahmebewilligung ist dort künftig nur noch Schrittempo erlaubt, wie Polizei-Verkehrsabteilungsleiter Bernhard Frey Jäggi sagte. In den Begegnungszonen der Innerstadt gilt Tempo 20, was Velofahrenden zuzumuten sei.
Zentrales Thema der Verordnung sind die Ausnahmen: Ohne Bewilligung erlaubt ist Güterumschlag von 6 bis 11 Uhr wochentags und von 6 bis 9 Uhr samstags – aber keine Durchfahrten. Taxis dürfen Passagiere ein- und aussteigen lassen und zu Standplätzen fahren. Zugänglich bleiben Hotels und Behindertenparkplätze; öffentliche Dienste haben freie Fahrt.
Alle anderen Fahrten ausserhalb der Güterumschlagszeiten erfordern Bewilligungen: Für Dringendes wie Baustellenzulieferungen kann man Kurzbewilligungen à 20 Franken beantragen. Für regelmässige Fahrten wie von Marktfahrern gibt es Dauerbewilligungen à 100 Franken für bis zu einem Jahr; Gesundheitsdienste wie die Spitex sind gratis. Laut Frey Jäggi werden Anträge innert 24 Stunden beantwortet – Notfälle behandle man kulant.
Anwohnerberechtigungen übertragbar
Anwohner mit privaten Parkplätzen dürfen derweil permanent gratis in die Kernzone fahren. Diese Berechtigung – auszuweisen mit Formular unter der Windschutzscheibe – ist auch übertragbar, zum Beispiel an Kundschaft. Die Kundschaft müsse man der Polizei nicht namentlich nennen, sagte Dürr mit Verweis auf das Bankkundengeheimnis.
Ob nur Gebrechliche rasch in die Kernzone transportiert werden oder ob nicht mehr Kundenscheine ausgestellt werden als Firmenparkplätze vorhanden sind, werde sich weisen. «Schlaumeiern» werde man wohl auf die Schliche kommen. Bei der Abgrenzung versprach Dürr «gesunden Menschenverstand» seitens der Polizei.
Eine Begleitgruppe mit beteiligten Stellen und Betroffenen soll die Umsetzung der Verordnung diskutieren. Bei Praxis-Problemen versprach Dürr Anpassungen. Die zehnseitige Erläuterung dazu solle Klarheit schaffen; sie habe einen gewissen Rechtscharakter. Der Gewerbeverband steht laut einem Sprecher hinter der Verordnung.
Die Verordnung gilt ab Jahresbeginn, doch alle neuen Schilder in der ganzen Basler Innerstadt aufzustellen, daure fünf bis sechs Monate, war beim Amt für Mobilität zu erfahren. Man stelle jeweils ganze Strassen und Achsen gebündelt um, damit möglichst überall immer klare Verhältnisse herrschen. Fertig werde man wohl im Sommer 2014.
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