Verordnung zum Zeugenschutzprogramm verabschiedet

Der Bund kann Zeugen ab Anfang 2013 in Zeugenschutzprogramme aufnehmen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die dazu nötige Verordnung verabschiedet. Die neue Zeugenschutzstelle beim Bundesamt für Polizei soll Zeugen auch ausserhalb von Verfahren schützen.

Blick in einen Gerichtssaal (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bund kann Zeugen ab Anfang 2013 in Zeugenschutzprogramme aufnehmen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die dazu nötige Verordnung verabschiedet. Die neue Zeugenschutzstelle beim Bundesamt für Polizei soll Zeugen auch ausserhalb von Verfahren schützen.

Das Parlament hat die gesetzlichen Grundlagen für die Zeugenschutzstelle Ende 2011 geschaffen. Der Bundesrat arbeitete dazu eine Verordnung aus, schickte diese in eine Vernehmlassung und setzt sie nun auf den 1. Januar 2013 in Kraft, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mitteilte.

Die Schaffung der Zeugenschutzstelle ermöglicht es der Schweiz, das Übereinkommen des Europarates gegen Menschenhandel zu ratifizieren. Das Parlament genehmigte den Vertrag Ende 2011. Das Zeugenschutzprogramm schliesst nun die letzte Lücke bei der Umsetzung des Abkommens.

Vor allem bei organisierter Kriminalität, Terrorismus und Menschenhandel ist der Zeugenschutz laut Fedpol wichtig. Bei der Verfolgung solcher Straftaten sind Zeugenaussagen meist eminent wichtig, weil andere Beweismittel fehlen. Aus Angst vor Verfolgung durch Täter können Zeugen aber von Aussagen absehen.

Geschützte Zeugen können an einem sicheren Ort untergebracht werden. Die Zeugenschutzstelle kann aber auch eine neue Identität aufbauen. Nicht zu verwechseln ist der Zeugenschutz mit der Kronzeugenregelungen, bei denen wichtige Zeugen beispielsweise Straffreiheit erhalten können. Kronzeugen können jedoch auch in ein Zeugenschutzprogramm Aufnahme finden.

Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen

Die Kosten für die Stelle belaufen sich auf rund 2 Millionen Franken pro Jahr, die sich Bund und Kantone je hälftig teilen werden. Die Kantone sollen unterschiedlich viel beitragen, abhängig von der Einwohnerzahl.

Rund 10 Personen sollen dereinst für die Stelle arbeiten, die auch Kantone bei Schutzmassnahmen berät. Im kommenden Jahr soll die Stelle lediglich 1,3 Millionen Franken kosten, da in einer ersten Phase nur fünf Mitarbeitende beschäftigt werden.

Gerechnet wird mit 10 bis 15 Fällen pro Jahr. Die Kosten pro Fall hängen von den Massnahmen und deren Dauer ab. Gemäss Schätzungen des Fedpol dürften sie zwischen 5000 und 150’000 Franken pro Jahr und Fall liegen.

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