Verteidiger des FCZ-Fackelwerfers zieht Urteil weiter

Der Verteidiger des vom Bezirksgericht Zürich verurteilten FCZ-Fackelwerfers akzeptiert das Urteil nicht. Er zieht den Fall ans Obergericht weiter.

FCZ-Fans mit Pyro-Fackeln (Archiv) (Bild: sda)

Der Verteidiger des vom Bezirksgericht Zürich verurteilten FCZ-Fackelwerfers akzeptiert das Urteil nicht. Er zieht den Fall ans Obergericht weiter.

Mitte Mai war der 24-jährige FCZ-Fan zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine dreijährige Probezeit. Es sprach ihn der Gefährdung des Lebens, der versuchten einfachen Körperverletzung, der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie des Verstosses gegen das Vermummungsverbot schuldig.

Der Verteidiger akzeptiert das Verdikt nicht und geht in Berufung. Staatsanwalt Edwin Lüscher bestätigte am Freitag verschiedene Medienberichte. Lüscher wartet nun auf die Begründung der Verteidigung. Dann will er entscheiden, ob er ebenfalls Berufung einlegt. Mit dem erstinstanzlichen Urteil sei er eigentlich zufrieden gewesen, sagte Lüscher auf Anfrage der sda.

Pyro-Fackel geworfen

Der FCZ-Anhänger hatte hatte beim Zürcher Derby vom 2. Oktober 2011 kurz vor Schluss in den dicht gedrängten GC-Fan-Sektor eine Pyro-Fackel geworfen. Die über 1500 Grad heisse Fackel traf einen Fan an der Schulter und verletzte diesen leicht. Das Fussballspiel wurde rund eine Viertelstunde vor Schluss abgebrochen.

Der Verteidiger hatte in vielen Punkten Freisprüche verlangt und sich für eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen ausgesprochen. Seiner Meinung nach war der Fackelwurf nicht geeignet, lebensgefährliche Verletzungen herbeizuführen.

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