Verteidiger fordern Freispruch für Aufseher von ersticktem Häftling

Im Prozess um einen im Waadtländer Gefängnis Bochuz erstickten Häftling kann den Aufsehern laut der Verteidigung kein Vorwurf gemacht werden. Sie fordert deshalb einen Freispruch für ihre Mandanten.

Journalisten vor dem Kreisgericht in Renens (Archiv) (Bild: sda)

Im Prozess um einen im Waadtländer Gefängnis Bochuz erstickten Häftling kann den Aufsehern laut der Verteidigung kein Vorwurf gemacht werden. Sie fordert deshalb einen Freispruch für ihre Mandanten.

Antonella Cereghetti, eine der Verteidigerinnen der seit dem 4. November vor Gericht stehenden Gefängnisaufseher, warf dem Staatsanwalt am Dienstag vor, die Gewalttätigkeit des Häftlings Skander Vogt, seine vier Verurteilungen, seine Beschimpfungen, seine Drohungen und seine Aggressivität zu verharmlosen.

«Die Gefängniswelt ist eine andere Welt. Wir können uns keine Vorstellung davon machen, was ein Hochsicherheitstrakt bedeutet. Da herrscht rohe Gewalt», sagte Cereghetti vor dem Kreisgericht in Renens VD. In dieser Welt werde improvisiert und gebastelt, und die Ausbildung und Ausrüstung des Personals seien ungenügend.

Die Verteidigerin räumte ein, dass das Verwahrungsregime den Gemütszustand und die Wutanfälle des verstorbenen Häftlings verschlimmert habe. Die Anklage des Staatsanwaltes sei jedoch an den Haaren herbeigezogen und in den Augen der Aufseher unverständlich.

Vielmehr sei von der Unschuldsvermutung auszugehen. Es habe weder eine Absicht noch ein Bewusstsein bestanden, das Leben von Skander Vogt zu gefährden oder gar dessen Tod in Kauf zu nehmen.

Nicolas Gillard, der Verteidiger des im Zentrum stehenden Aufsehers, sprach von einem «elendiglichen Durcheinander», das in der verhängnisvollen Nacht geherrscht habe. Für ihn gibt es jedoch keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Handlungen der Wärter und dem Tod des 30-jährigen Häftlings.

«Mein Mandant hat sich nichts vorzuwerfen. Er muss freigesprochen werden, damit er den Beruf, den er liebt, weiterhin ausüben kann», forderte Gillard.

Wahre Helden des Alltags

Für den dritten Verteidiger, Charles Munoz, sind die angeklagten Gefängnisaufseher «wahre Helden des Alltags in einer ausserordentlichen Situation». Sie hätten auch nichts tun und nur auf die Feuerwehr warten können. Dann wäre ihnen nichts vorgeworfen worden. Stattdessen hätten sie ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt, indem sie versucht hätten, Vogt zu retten und dabei selber giftigen Rauch eingeatmet hätten.

Als Skandal für den Waadtländer Strafvollzug bezeichnete es Munoz, dass es in einer Hochsicherheitszelle Matratzen gebe, die beim Anzünden Blausäure an die Umwelt abgäben, gar nicht zu reden von einem Ventilationssystem, das nicht funktioniere.

Der Staatsanwalt hatte am Montag im Prozess um den 2010 in einer Zelle erstickten Häftling Skander Vogt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallengelassen. Zwei andere Vorwürfe gegen die insgesamt neun Angeklagten blieben noch bestehen: Aussetzung und Unterlassung der Nothilfe. Vogt hatte in der Nacht auf den 11. März 2010 gegen 1 Uhr die Matratze in seiner Hochsicherheitszelle angezündet, um 3 Uhr morgens stellte ein Arzt den Tod des 30-jährigen Häftlings fest.

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