Vor dem Urner Landgericht hat am Montagmorgen der Prozess gegen den Mann begonnen, der 2013 den Wirt des Restaurants Mühle in Schattdorf UR erstochen haben soll. Nach einer Stunde wurde das Verfahren unterbrochen, weil der Verteidiger Beweisanträge stellte.
Verteidiger Hansjörg Felber sagte, es gebe in der Anklageschrift viele offene Fragen. Er warf der Staatsanwaltschaft insbesondere vor, die Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht umfassend genug abgeklärt zu haben. Sie werde damit dem Angeklagten nicht gerecht.
Felber forderte unter anderem ein zweites psychiatrisches Gutachten. Es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten eingeschränkt sein könnte. Er berief sich dabei auf Zeugen, die von Verfolgungswahn des Beschuldigten sprachen.
In weiteren Anträgen forderte der Verteidiger weitere Abklärungen, auch zu den Wirkungen von Alkohol und Schmerzmitteln, die der Angeklagte zum Tatzeitpunkt intus hatte.
Das Landgericht wird die Beweisanträge der Verteidigung prüfen. Es wird am Montagnachmittag bekannt geben, ob sie ihnen stattgibt oder ob die Verhandlungen wie geplant am Freitag fortgesetzt werden können.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in der Nacht auf den 24. März 2013 insgesamt 14 Mal mit einem grossen Küchenmesser auf den Mühle-Wirt eingestochen und ihn ermordet zu haben. Zudem soll er mehrere tausend Franken gestohlen haben.