Der Verteidiger der im Prozess um den Schenkkreis-Mord von Grenchen SO zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Frau hat Beschwerde gegen Sicherheitshaft eingereicht. Er fordert dass seine Mandantin bis zum Prozess vor Obergericht auf freien Fuss kommt.
Die 51-Jährige wurde vom Amtsgericht Solothurn-Lebern Ende Mai zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde noch im Gerichtssaal in Sicherheitshaft genommen. Der Verteidiger kündigte bereits damals an, das Urteil anzufechten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau „Denkerin und Lenkerin“ des Verbrechens gewesen war. Die Verurteilte hatte vor Gericht die Rolle als Drahtzieherin stets bestritten.
Vor dem Prozess befand die 51-Jährige auf freiem Fuss, weil ihr Verteidiger die Haft bis vor Bundesgericht angefochten hatte. Er kündigte nach dem Urteil an, gegen die erneute Sicherheitshaft Beschwerde einzureichen.
Diese Beschwerde sei am Montag abgeschickt worden, sagte ihr Verteidiger Daniel Walder auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit eine Meldung der Sendung „Schweiz aktuell“ des Schweizer Fernsehens. Die Berufung erfolge, sobald das schriftliche Urteil vorliege.
Familie ausgelöscht
Die Morde an der dreiköpfigen Familie in Grenchen SO hatten ein 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler und ein 27-jähriger ungelernter Koch verübt. Sie erstickten die 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter mit Plastiksäcken. Der 60-jährige Ehemann wurde erschossen.
Die beiden geständigen Männer und wurden vom Gericht ebenfalls zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch ihre Verteidiger haben angekündigt, das Urteil ans Obergericht weiterzuziehen. Der Prozess Anfang Mai dauerte viereinhalb Tage.