Verurteilter Gefängniswärter verzichtet auf Rekurs im Fall Bochuz

Das Gerichtsverfahren wegen des Todes eine Häftlings im Gefängnis Bochuz VD ist zu Ende. Der verurteilte Wärter in untergeordneter Leitungsfunktion zieht das Urteil nicht weiter.

Strafanstalt Bochuz in Orbe (Bild: sda)

Das Gerichtsverfahren wegen des Todes eine Häftlings im Gefängnis Bochuz VD ist zu Ende. Der verurteilte Wärter in untergeordneter Leitungsfunktion zieht das Urteil nicht weiter.

Er war im Januar zu 60 Tagessätzen und einem Beitrag von 10’000 Franken an die Gerichtskosten verurteilt worden. Der Wächter war als einziger der neun Angeklagten schuldig gesprochen worden. «Mein Mandant verzichtet darauf, Rekurs einzulegen. Er will nicht noch einmal ins Rampenlicht», sagte der Anwalt des Gefängniswärters, Mathias Keller, der Nachrichtenagentur sda.

Die Schwester des verstorbenen Häftlings verzichtet ebenfalls auf einen Rekurs. Sie verzichte auf einen Rekurs, auch wenn sie die Strafe als zu gering empfunden habe, sagte ihr Anwalt Nicolas Mattenberger.

Der Häftling hatte in der Nacht auf den 11. März 2010 gegen 1 Uhr die Matratze seiner Hochsicherheitszelle angezündet. Die Aufseher löschten das Feuer zwar, gingen aber nicht in die Zelle des als gefährlich eingestuften Häftlings, um auf ein Sondereinsatzkommando zu warten.

Als die Zelle um 2.30 Uhr geöffnet wurde, war der 30-Jährige erstickt. Der Kanton Waadt wollte zunächst keine Anklage erheben, was die Schwester des Verstorbenen bis vor Bundesgericht erfolgreich anfocht. Damit wurde der Fall im Kanton Waadt zur Staatsaffäre. Zum Prozess kam es im vergangenen November in Renens VD.

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