Der Mann, der im Februar 2010 am Bahnhof Oensingen SO fünf Schüsse auf einen Kontrahenten abgab, ist definitiv zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Der Betroffene beantragte die Aufhebung des Urteils des Obergerichts des Kantons Solothurn. Dieses hatte den Mann im März wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen.
Das Obergericht ging bei seiner Beurteilung davon aus, dass das Gegenüber des Verurteilten in der Tatnacht angetäuscht hatte, eine Waffe zu ziehen. Der erste Schuss des Beschwerdeführers sei deshalb aus Notwehr abgegeben worden.
Danach hätte der Schütze jedoch erkennen müssen, dass sein Kontrahent keine Waffe hatte und sich abwandte. Bei den folgenden vier Schüssen könne er sich deshalb nicht mehr auf Notwehr berufen.
Der Verurteilte hielt in seiner Beschwerde daran fest, das Opfer habe eine Waffe in der Hand gehabt.
Zur Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern kam es, weil das Opfer seine Schulden in der Höhe von 7000 Franken beim Täter nicht beglich. Dieser liess sich darauf ein, den Schuldner mitten in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar 2010 beim Bahnhof Oensingen zu treffen.
Es gab gemäss den Feststellungen des Obergerichts ein kurzes Gespräch. Dann näherte sich der Verurteilte seinem Schuldner, der sich in den Hosenbund griff und vortäuschte, eine Pistole zu ziehen.
Aus einer Distanz zwischen 5 und 15 Metern traf der Beschwerdeführer sein Gegenüber zwei Mal im Bereich der Leiste und am linken Oberschenkel. (Urteil 6B_663/2016 vom 26.09.2016)