Verwahrung für Angeklagten im Disco-Mord von Grenchen SO gefordert

Im Prozess um die Tötung eines Türstehers in Grenchen SO hat der Staatsanwalt am Freitag eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren für den 23-jährigen Angeklagten gefordert. Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verlangte er zudem die Anordnung einer Verwahrung.

Der Angeklagte soll siebenmal auf einen Türsteher eingestochen haben (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Prozess um die Tötung eines Türstehers in Grenchen SO hat der Staatsanwalt am Freitag eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren für den 23-jährigen Angeklagten gefordert. Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verlangte er zudem die Anordnung einer Verwahrung.

Der Angeklagte lege eine enorme kriminelle Energie an den Tag, sagte Staatsanwalt Toni Blaser in seinem Plädoyer. Die Verwerflichkeit des Deliktes der vorsätzlichen Tötung sei erheblich. Zudem fielen die diversen Vorstrafen negativ auf.

Neben der Freiheitsstrafe beantragte Blaser eine haftbegleitende ambulante Massnahme. Der Angeklagte soll auch die Verfahrenskosten übernehmen. Die Privatklägerin, welche die Mutter des Opfers vertritt, forderte eine „angemessene“ Freiheitsstafe, eventuell kombiniert mit einer Verwahrung.

Sie verlangte für ihre Mandantin zudem eine Genugtuung von mindestens 30’000 Franken. Zudem soll der 23-jährige Kosovare auch für künftige Therapiekosten der Mutter des Opfers aufkommen.

Verteidiger will Massnahme für junge Erwachsene

Der Verteidiger plädierte einzig beim Vorwurf der einfachen Körperverletzung auf Freispruch. Bei allen anderen Vorwürfen – darunter jener der vorsätzlichen Tötung – sei sein Mandant schuldig zu sprechen.

Für den 23-Jährigen forderte er eine Freiheitsstrafe von maximal acht Jahren. Diese soll jedoch zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden. Den Forderungen der Privatklägerin will der Angeklagte nachkommen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 3. April 2011 um drei Uhr bei der „Luxory“-Disco in Grenchen siebenmal auf einen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-Jährige starb durch inneres Verbluten.

Zahlreiche weitere Delikte

Der Angeklagte gab zum Prozessauftakt zwar zu, dass der Türsteher wohl durch von ihm ausgeführte Stiche starb, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Neben der vorsätzlichen Tötung muss sich der Kosovare wegen zahlreichen weiteren Delikten verantworten.

Ihm werden unter anderem bandenmässiger Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Hehlerei und mehrfache Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht eröffnet das Urteil voraussichtlich am 7. Dezember.

Nächster Artikel