Verzögerungstaktik gescheitert: Behring-Prozess wird fortgeführt

Die erste Woche im Mega-Prozess gegen den mutmasslichen Millionenbetrüger Dieter Behring war dominiert von den Versuchen Behrings, die Gerichtsverhandlung zu stören und hinauszuzögern. Ohne Erfolg.

Dieter Behring vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Der 61-Jährige soll rund 2000 Anleger um insgesamt 800 Millionen Franken betrogen haben. (Bild: sda)

Die erste Woche im Mega-Prozess gegen den mutmasslichen Millionenbetrüger Dieter Behring war dominiert von den Versuchen Behrings, die Gerichtsverhandlung zu stören und hinauszuzögern. Ohne Erfolg.

Im Prozess gegen den mutmasslichen Millionenbetrüger Dieter Behring kommt es zu keinem Unterbruch. Das Bundesstrafgericht hat am Dienstag entschieden, nicht auf die Anträge der Verteidigung einzugehen. Damit geht der Prozess mit der Befragung Behrings weiter.

Das Verfahren im Behring-Prozess werde weitergeführt, sagte der Bundesstrafrichter am Dienstag in seinem Entscheid zu den Vorfragen. Laut dem Richter ist kein Verfahrenshindernis erblickt worden. Die Anklageschrift könne in der bisherigen Form beurteilt werden.

Die durch die Anträge der Privatverteidiger aufgeworfenen Fragen würden aber sehr wohl noch im Laufe des Verfahrens berücksichtigt, so der Richter.

In der Vorwoche hatte der Privatverteidiger Bruno Steiner im Rahmen der Vorfragen die Hypothese aufgestellt, dass es 2012 zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht zu einer Verabredung gekommen sein müsse. Denn zu Beginn hatte die Bundesanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte ermittelt.

Spekulationen, Verschwörungstheorien

Die Bundesanwaltschaft widersprach dem vehement: «Es gibt keine Klüngelei bei der Bundesanwaltschaft oder dem Gericht», sagte ein Vertreter der Anklagebehörde. Es habe keine bereits ausgearbeiteten Anklageschriften gegen Mitbeschuldigte gegeben – alles andere seien «wilde Spekulationen, Unterstellungen und haltlose Verschwörungstheorien». Sie seien genutzt worden, um vom Verfahrensgegenstand abzulenken.

Am Montag hatte Bundesanwalt Lauber als Zeuge vor dem Gericht ausgesagt. Er hatte die Strategie der «Fokussierung» auf Dieter Behring verteidigt. Im Anschluss an die Befragung Laubers überraschte der Privatverteidiger Steiner mit einem unerwarteten Schritt: Er erstatte Anzeige gegen Lauber und den Staatsanwalt des Bundes Tobias Kauer wegen Amtsmissbrauchs, mehrfacher falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege.

Das Gericht entschied am Dienstag, auf diese Anzeige nicht einzutreten. Der Prozess wird nun regulär weitergeführt mit der Befragung Behrings. Laut Verhandlungsplan soll die Hauptverhandlung bis Ende Juni dauern – die Plädoyers sollen am 22. Juni beginnen.

Der 61-jährige Behring soll gemäss Anklageschrift zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.

Die Vorgeschichte

Fast zwölf Jahre dauerten die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Fall des Basler Financiers und mutmasslichen Millionenbetrügers Dieter Behring. Ein Blick zurück auf den grössten Schweizer Finanzskandal.

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