Die Schweiz steht häufig im Zentrum grosser internationaler Straffälle. Auch die Fallzahlen der internationalen Rechtshilfe nehmen weiter zu. Schlagzeilen machte 2016 etwa die Verhaftung von 13 Mafia-Mitgliedern in der Schweiz.
Die organisierte Kriminalität hat den Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamts für Justiz (BJ IRH) 2016 stark beschäftigt, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der italienischen Behörden wurden im März 2016 in den Kantonen Thurgau und Zürich zeitgleich Mitglieder der mutmasslichen Frauenfelder ‚Ndrangheta-Zelle festgenommen.
Gegen alle 13 Festgenommenen wurde die Auslieferung verfügt. Eine Person wurde mittlerweile an Italien ausgeliefert.
Petrobras und 1MDB
Arbeit bescherte dem IRH auch der Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität. Im Vordergrund standen dabei «grosse Verfahrenskomplexe» wie der Korruptionsskandal um den Petrobras-Ölkonzern in Brasilien oder den malaysischen Staatsfonds 1MDB.
So bearbeitete das BJ zahlreiche Ersuchen von Brasilien an die Schweiz, wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht. Diese enthielten typische Rechtshilfemassnahmen wie Einvernahmen oder die Herausgabe von Bankunterlagen. Untypisch sei aber die «grosse Anzahl der involvierten Bankkonten und der Umfang der erhobenen Beweismittel». Die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) führt zu Petrobras mehrere eigene Strafverfahren wegen Geldwäscherei.
Die BA ermittelt auch gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB, unter anderem wegen Bestechung, Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Es besteht der Verdacht, dass Gelder im Milliardenhöhe zum Nachteil des staatlichen Fonds veruntreut wurden.
Während Malaysia selbst die Rechtshilfe verweigere, habe sich in dem Fall eine ausgezeichnete Kooperation mit anderen Staaten wie Singapur, Luxemburg oder den USA ergeben, heisst es im Tätigkeitsbericht des IRH weiter.
FIFA-Funktionäre ausgeliefert
Auch das bereits im Vorjahr angelaufene Verfahren rund um die FIFA wurde 2016 weitergeführt. Der neunte und letzte der 2015 in der Schweiz festgenommenen FIFA-Funktionäre wurde im Mai 2016 an die USA ausgeliefert. Im Rahmen der akzessorischen Rechtshilfe gab das BJ die im Fall FIFA erhobenen Bankunterlagen an die US-Behörden weiter.
Im Fall um den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch übermittelte das BJ im letzten Jahr die verlangten Beweismittel und schloss mehrere Rechtshilfeverfahren ab. Die in der Schweiz blockierten Vermögenswerte bleiben allerdings bis zu einem rechtskräftigen Einziehungsentscheid in den jeweiligen Ersucherstaaten gesperrt, wie das BJ schreibt.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2485 Beweisrechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet (2015: 2336). Die Schweiz ersuchte ihrerseits im Ausland in 982 Fällen um Beweisrechtshilfe (2015: 900). Eine starke Zunahme wurde bei den eingehenden Fahndungsersuchen verzeichnet: Während es 2015 noch 29’664 solche Ersuchen zu behandeln gab, waren es 2016 bereits 33’401.