Vier Jahre Gefängnis für Niederschlagung eines FC-Zürich-Fans

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 33-jährigen Mann, der 2006 nach einem Spiel des FC Zürich einen anderen Fan brutal niedergeschlagen hat, zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Opfer stürzte so schwer, dass es lebenslang behindert bleiben wird.

Blick ins Zürcher Obergericht (Archiv) (Bild: sda)

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 33-jährigen Mann, der 2006 nach einem Spiel des FC Zürich einen anderen Fan brutal niedergeschlagen hat, zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Opfer stürzte so schwer, dass es lebenslang behindert bleiben wird.

Das Obergericht verurteilte den Täter wegen eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung.

Der Angeklagte war nach dem überraschenden Meisterschaftsgewinn des FC Zürich am 13. Mai 2006 in den frühen Morgenstunden zufällig in eine Pöbelei zwischen betrunkenen FCZ-Fans geraten. Dabei versetzte er einem 21-Jährigen, der auf ihn zugekommen war, einen wuchtigen Faustschlag. Das Opfer schlug mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf und erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass er seither schwer behindert ist.

Das Bezirksgericht Zürich musste sich in den Jahren 2009 und – nach einer Rückweisung – im Sommer 2011 gleich zwei Mal mit dem Fall beschäftigen. Beide Male ging es von einer fahrlässig schweren Körperverletzung aus und bestrafte den Schläger jeweils mit teilbedingten Freiheitsentzügen von 36 Monaten. Die Hälfte davon sollte er absitzen.

Staatsanwalt fordert höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein und verlangte vor dem Obergericht eine massive Erhöhung der Strafe auf fünf Jahre wegen schwerer Körperverletzung. Der Angeklagte habe mit mit seinem Faustschlag gegen das ahnungslose Opfer brutal und rücksichtslos gehandelt und eine schwere Körperverletzung eventualvorsätzlich in Kauf genommen, sagte der Ankläger.

Der Verteidiger machte eine fahrlässige Tatbegehung geltend und setzte sich für eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ein. Zudem sollte der Vollzug der Strafe zugunsten einer bereits angelaufenen ambulanten Psychotherapie aufgeschoben werden.

Er machte geltend, sein Klient habe nur ein einziges Mal zugeschlagen. Eine schwere Körperverletzung sei deshalb weder voraussehbar noch gewollt gewesen. In der ganzen Schweiz würden täglich hunderte von solchen Schlägen ausgeteilt – ohne gravierende Folgen.

„Ausserordentlich brutaler Schlag“

Die Oberrichter sahen es anders und kippten das erstinstanzliche Urteil mit einem Stimmenmehr von zwei zu eins. Für den Vorsitzenden war das Vorgehen des Beschuldigten entscheidend: „Der Schlag war ausserordentlich brutal“, sagte er und lehnte einen Vergleich mit einer normalen Beizenschlägerei ab.

Dem Opfer sprach das Obergericht eine Genugtuung von 200’000 Franken zu. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung könnte den Fall weiterziehen.

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