Das Baselbieter Stimmvolk entscheidet am 24. September über vier kantonale Vorlagen. An die Urne kommt unter anderem das Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS), das der Landrat am Donnerstag verabschiedet hatte.
Im Weiteren bringt die Baselbieter Regierung die Streichung der pauschalen Privatschulbeiträge sowie den Kredit zur Tramverbindung Margarethenstich zur Abstimmung, wie sie am Freitag mitteilte. Entschieden wird zudem über die formulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat».
Mit der mit StäfiS verbundenen Verfassungsänderung und der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes will Baselland die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Kernpunkte sind eine mehrstufige Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans, der sich über vier Jahre erstreckt.
StäfiS beinhaltet zudem einen Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» der SVP, über die gleichzeitig abgestimmt wird. Die Initiative will insbesondere, dass neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen.
Mit der Abschaffung der generellen Beiträgen zum Besuch von Privatschulen wollte die Regierung ursprünglich langfristig 3,7 Millionen Franken pro Jahr sparen. Der Landrat hat indes eine Härtefallklausel verabschiedet, die auch einkommensschwachen Haushalten ermöglichen soll, weiterhin einen Privatschulbesuch zu finanzieren. Die Änderung des Bildungsgesetzes kommt nun vors Volk, weil im Parlament das Vierfünftel-Mehr verfehlt wurde.
Für die Realisierung der geplanten Tramverbindung Margarethenstich zwischen Binningen BL und Basel hatte der Landrat 14 Millionen Franken gesprochen. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Gegner kritisieren unter anderem die Kosten und negative Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr.
Die formulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» war von der Liga der Baselbieter Steuerzahler lancierte worden. Das Volksbegehren verlangt insbesondere eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Kantonsangestellte.