Alles gut bei der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) im Baselbiet? Der Gewerkschafter und bisherige Vozepräsident Daniel Münger meint Ja.
Seit Monaten sorgt die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) des Kantons Baselland wegen angeblicher Unregelmässigkeiten für Schlagzeilen. Nun sieht der bisherige Vizepräsident und ehemalige SP-Landrat Daniel Münger die ZAK durch einen Revisionsbericht entlastet.
Bei einer ordentlichen und vertieften Revision habe die Treuhandgesellschaft BDO AG der ZAK und auch der zentralen paritätischen Kontrollstelle (ZPK) eine Geschäftsführung bescheinigt, die sowohl den gesetzlichen wie auch den statuarischen Bestimmungen entspreche, teilte Münger am Samstag mit. Der Vorwurf von Unregelmässigkeiten habe sich nicht bestätigt.
Ungenügendes Kontrollsystem
Gerügt wird im Revisionsbericht für das Jahr 2014 allerdings ein ungenügendes internes Kontrollsystem bei ZAK und ZPK. Laut Münger wurde diese Problematik aber schon vor Erscheinen des Prüfberichts angegangen. Er sieht im Bericht einen ersten Schritt zur Rehabilitierung der beiden Institutionen, die im Kanton Baselland für Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe zuständig sind.
Nach Angaben des Gewerkschafters Münger haben die Generalversammlungen von ZAK und ZPK den Revisionsbericht am Freitag genehmigt und auch ihre Präsidien neu bestellt. Bei der ZAK folgt der Bauunternehmer Mirko Tozzo als Präsident auf alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin. Bei der ZPK wird der bisherige Präsident Daniel Münger durch Stefan Isenschmid von der Gewerkschaft Syna ersetzt.
Münger ist auch von seinem Posten als ZAK-Vizepräsident zurückgetreten. Dieses Amt bleibt vorderhand vakant.
Gewerkschaftsbund zieht sich zurück
Der Wirbel um die ZAK hat einen Tag vor der Generalversammlung (GBLL) den Gewerkschaftsbund Baselland zum sofortigen Rückzug bewogen. Die ZAK habe wegen ungenügender Transparenz ihre Glaubwürdigkeit verloren, hielt der GBBL am Donnerstag fest. Die Gewerkschaft Unia macht für die Intransparenz die Wirtschaftskammer Baselland verantwortlich, die in der ZAK die Arbeitnehmerseite vertritt.
Weiterhin hängig sind in Zusammenhang mit der Kontroverse um die ZAK eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft sowie Abklärungen des Baselbieter Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA). Letztere bilden die Grundlage für eine allfällige Rückforderung des Kantons von 380’000 Franken. Der Kanton wirft der ZAK vor, 2014 nicht genügend Schwarzarbeitskontrollen vorgenommen zu haben.