Das Vogelgrippevirus H5N8 ist nun auch im Kanton Baselland nachgewiesen worden: Ein am Freitag in Birsfelden am Rhein tot aufgefundener Stockenten-Erpel ist damit infiziert. Anfang November war das Virus rheinaufwärts am Bodensee erstmals in der Schweiz aufgetaucht.
Mit dem Fund der toten Ente in Birsfelden sei das Virus auch im Baselbiet angekommen, teilt die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) Baselland mit. Der Fall bestätige die erwartete Ausbreitung des Virus in der Wildvogelpopulation entlang des Rheins, sagt Kantonstierarzt Thomas Bürge auf Anfrage.
Den toten Erpel gefunden hat eine Bootspatrouille der Behörden, die zwischen den Stauwehren Augst und Birsfelden nach kranken oder toten Vögeln Ausschau hielt. Der offenbar kurz zuvor verendete Erpel trieb oberhalb der Kraftwerkinsel und der oberen Schleuseinfahrt vor dem Rheinhafen-Ufer im Wasser.
Der tote Erpel war der einzige Fund der Kontrollfahrt. Er wurde zur Analyse ans nationale Gefügelzentrum in Zürich geschickt, welches das Virus in der Folge nachwies. Nach aktuellem Wissensstand ist das Virus laut der Mitteilung nicht auf den Menschen übertragbar.
Nicht alle Vogelhalter risikobewusst
Die unter Geflügel hochansteckende Krankheit wird von Zugvögeln verschleppt, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen. Der Verlauf ist indes individuell; manche Vögel überleben die schwere Erkrankung. Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gebe es derzeit keine Anhaltspunkte, heisst es weiter.
Nach den ersten Nachweisen vom Bodensee war der Vogelgrippe-Erreger am Genfersee, Neuenburger See, Lac de Joux und verschiedenen Schweizer Mittellandseen aufgetaucht. Der Bund hatte Mitte Monat diverse Schutzmassnahmen für Geflügelhaltungen erlassen – alle Halter brauchen eine amtliche Registrierung.
Während die grossen Geflügelbetriebe im Baselbiet die Vogelgrippe als Risiko ernst nähmen und die verlangten Massnahmen umsetzten, harze es zum Teil bei kleineren, sagte Bürge. Er hoffe, dass die Birsfelder H5N8-Ente nun solchen Haltern die Augen öffne. Sanktionen für Uneinsichtige habe Baselland bisher nicht verhängen müssen.
Die Geflügel töten statt sie zu schützen
Konkret bestehe derzeit keine absolute Stallpflicht, sondern nur Vorgaben zur Vermeidung von Kontakten von Zucht- mit Wildvögeln. Kleine Vogelhalter seien sich teils des Problems noch nicht bewusst, teils überfordert. Einzelne hätten angekündigt, wegen des Aufwandes eher ihre Vögel zu töten als die Massnahmen umzusetzen – das sei legal.
Im Basler Zolli dürfen die potentiell gefährdeten Tiere weiterleben. Sie wurden, wie barfi.ch berichtete, aber in Stallungen untergebracht. Und die Pinguine müssen vorerst auf die Spaziergänge im Freien verzichten.