Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in der Bodenseeregion ist das Virus nun auch am Genfersee nachgewiesen worden: Im Hafen von Lausanne sind eine Reiherente und eine Lachmöwe tot aufgefunden worden, die mit dem H5N8-Virus infiziert waren.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erweitert nun die Kontrollgebiete, wie es am Samstag mitteilte. Angesichts der erhöhten Ansteckungsgefahr in Gebieten, wo sich Wildwasservögel aufhielten, «müssen die kürzlich verfügten Schutzmassnahmen rund um die grösseren Seen verstärkt werden».
Stallpflicht für Hausgeflügel
Damit es nicht zu Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kommt, muss nun in einem Kontrollstreifen von einem Kilometer Breite Hausgeflügel in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen gehalten werden.
Das BLV wird Anfang nächster Woche die entsprechende Verordnung anpassen. Je nach Entwicklung kann es die Massnahmen weiter verstärken. Ziel ist es, Ansteckungen von Hausgeflügel «unter allen Umständen zu verhindern».
Erst am Freitag hatte das BLV sogenannte Beobachtungszonen für Boden- und Genfer- sowie Zürich- und Vierwaldstättersee auf einem Uferstreifen von drei Kilometern Breite verordnet. Gleiches gilt für Bielersee und Zihlkanal.
Die Waadtländer Behörden haben nun verschärfte Massnahmen für einen ein Kilometer breiten Uferstreifen entlang des Neuenburger- und Murtensees sowie beim Broyekanal verfügt. Dort müssen Geflügelhalter ihre Tiere so halten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- und Trinkstellen sowie Wasserbecken finden, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.
Totalschaden verhindern
Bis am Samstag wurde laut BLV in der Schweiz keine Ansteckung von Hausgeflügel registriert. Es fordert aber grosse Wachsamkeit und hält Geflügelhalter an, seine Empfehlungen umzusetzen. «Wir wollen einen Totalschaden für Züchter verhindern», sagte der Waadtländer Kantonstierarzt Giovanni Peduto in Lausanne vor Medienvertretern.
Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sollen diese nicht berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden.
Für eine Übertragbarkeit des Virus H5N8 vom Tier auf den Menschen gibt es keine Hinweise. H5N8 sei zwar hochansteckend, aber nicht dasselbe Virus wie H5N1, das bei der Vogelgrippe-Welle von 2006 und 2007 in Erscheinung getreten war, wie Peduto ausführte.
Mindestens ein Vorarlberger Betrieb
Anders als in der Schweiz sind im österreichischen Vorarlberg in mindestens einem Betrieb Tiere an der Vogelgrippe erkrankt. Auch aus Südungarn meldete die deutsche Nachrichtenagentur dpa Erkrankungen in einer Geflügelfarm. Die Behörden haben die Tötung der infizierten Tiere angeordnet.
Ein Fall wurde am Samstag aus Norddeutschland bekannt: Die Geflügelpest brach in einer geschlossenen Tierhaltung mit rund 30’000 Hühnern im Kreis Schleswig-Flensburg aus. Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), habe am Samstag den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen, teilte das Agrarministerium mit. Alle Tiere würden nun getötet.
Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe-Epidemie hat der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen.
An der Vogelgrippe des Typs H5N8 sind in den vergangenen Tagen am Bodensee bereits rund 80 Wildvögel verendet, hauptsächlich Reiherenten. Verschleppt wird die hochansteckende Krankheit von Zugvögeln, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen.
Besser vorbereitet
Gemäss Christian Griot, Leiter des Eidgenössischen Instituts für Virologie und Immunologie, ist die Schweiz heuer besser vorbereitet auf die Vogelgrippe als vor zehn Jahren, als eine veritable Vogelgrippewelle Europa heimsuchte. Dies sagte er am Freitag gegenüber Radio SRF.
Noch sei es dieses Jahr zu früh, von einer Vogelgrippewelle zu sprechen. Klar ist, dass das H5N8-Virus schnell tötet: «Wenn das Virus im Bestand auftritt, tötet es das Geflügel innerhalb von drei Tagen.». Deshalb könnten Tierhalter auch so schnell reagieren.