Volk kann zwischen Abzockerinitiative und Bonussteuer wählen

Das Stimmvolk wird sich bald zur Abzockerinitiative äussern können. Und es wird die Wahl haben zwischen der Initiative und einem direkten Gegenvorschlag, der eine Bonussteuer beinhaltet. Die Räte haben sich geeinigt.

Der Vater der Abzockerinitiative, Thomas Minder, diskutiert während der Ständeratsdebatte mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Bild: sda)

Das Stimmvolk wird sich bald zur Abzockerinitiative äussern können. Und es wird die Wahl haben zwischen der Initiative und einem direkten Gegenvorschlag, der eine Bonussteuer beinhaltet. Die Räte haben sich geeinigt.

Damit ist der „letzte Akt einer unendlichen Geschichte“ vollzogen, wie es Pirmin Bischof (CVP/SO) am Donnerstag ausdrückte. Der Bundesrat kann nun den Abstimmungstermin festsetzen. National- und Ständerat empfehlen dem Stimmvolk, die Abzockerinitiative von Thomas Minder abzulehnen und den direkten Gegenvorschlag anzunehmen.

Die Initiative beinhaltet ausschliesslich aktienrechtliche Massnahmen: Ziel ist es, Lohn- und Bonusexzesse durch eine Stärkung der Aktionärsrechte einzudämmen. Die Räte haben die meisten Forderungen der Initiative aufgenommen und in eine Gesetzesrevision gegossen, die als indirekter Gegenvorschlag gilt.

Anreiz für Firmen

Daneben gibt es den direkten Gegenvorschlag, über den das Volk abstimmen kann. Nimmt das Volk diesen an, wird die Abzockerei zusätzlich mit steuerrechtlichen Mitteln bekämpft. Bekannt wurde die Idee unter dem Namen „Bonussteuer“.

Vergütungen über drei Millionen Franken sollen nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Damit könnten Unternehmen solch hohe Vergütungen nicht länger von den Steuern abziehen. Es würde also ein Anreiz für Firmen geschaffen, keine Löhne und Boni über drei Millionen Franken auszurichten.

Entscheiden sich Volk und Stände für die Abzockerinitiative, wird die Abzockerei also ausschliesslich mit einer Stärkung der Aktionärsrechte bekämpft. Dies dafür in etwas schärferer Form als es die Gesetzesrevision vorsieht. Entscheiden sich Volk und Stände dagegen für die Bonussteuer, kommen sowohl aktien- als auch steuerrechtliche Massnahmen zum Zug, wobei die aktienrechtlichen Massnahmen etwas schwächer wären als die Initiative vorschlägt.

Sahnehäubchen auf dem Birchermüesli

Der Vater der Abzockerinitiative, der parteilose Thomas Minder (SH), stellte sich vergeblich gegen die Bonussteuer. Es sei das erste Mal, dass das Parlament einen indirekten und einen direkten Gegenvorschlag beschliesse. Dies sei unsinnig. „Die Zeit für taktische Spiele ist endgültig vorbei“. Die Stimmbürger seien bei diesem Wirrwarr nicht in der Lage, zu entscheiden.

Mit der Bonussteuer setze das Parlament dem „Birchermüseli“, das es angerichtet habe, noch ein Sahnehäubchen auf. „Kein einziges Topgehalt wird auch nur um einen einzigen Franken gesenkt.“

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